Hallo
ich mache ab August eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ich werde Übergangsgeld bekommen. Da ich aus gesundheitlichen Gründen vorher Teilzeit (25 Std.(Woche) gearbeitet habe, wird mein Übergangsgeld nicht besonders hoch sein.
Jetzt hat mir der Sozialarbeiter von der Maßnahme von Fällen erzählt, bei denen das Gehalt der TZ-Stelle auf das Gehalt einer VZ-Stelle hochgerechnet wurde und das galt dann als Berechnungsgrundlage. Grund wäre, dass ich ja aus gesundheitlichen Gründen TZ gearbeitet habe. Die Maßnahme jetzt wird eine VZ-Maßnahme sein. Gesetzliche Grundlagen konnte er mir aber nicht nennen.
Gibt es dafür eine Gesetztesgrundlage? Wie kann ich da vor dem Kostenträger vorgehen?
Ille
Berechnungsgrundlage Übergangsgeld
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Was hat das mit ALG 1 zu tun? Übergangsgeld gibt es doch sicherlich von der Rentenversicherung?!
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Quote from Turtle1972;222397
Was hat das mit ALG 1 zu tun? Übergangsgeld gibt es doch sicherlich von der Rentenversicherung?!
Nein. Übergangsgeld zahlt der jeweilige Reha-Leistungsträger. Und das kann auch die BA sein (§ 6 (1)= Nr. 2 SGB IX). -
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Gibt es für meine Frage denn eine Gesetzesgrundlage?
Ille -
Quote from Ille;222477
Gibt es für meine Frage denn eine Gesetzesgrundlage?
Ille
Guckst Du hier:
Quote from Musiker;222425Nein. Übergangsgeld zahlt der jeweilige Reha-Leistungsträger. Und das kann auch die BA sein (§ 6 (1)= Nr. 2 SGB IX).
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Die gesetzliche Grundlage für die Berechnung sind die §§ 119-126 SGB III und die §§ 46-52 SGB IX.
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