Hallo
ich werde ab August/September evtl. mein Übergangsgeld mit Hartz4 aufstocken müssen.
Ich mache eine berufliche Reha (wird über die Rentenversicherung bezahlt).
Habe ich da Anspruch auf Mehrbedarf?
Ille
Mehrbedarf auch bei Aufstockung?
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Nur, wenn es eine Teilhabe am Arbeitsleben ist. DAs ergibt sich aus dem Maßnahmebescheid, steht direkt im Betreff.
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Hallo,
ja, das habe ich mir schon gedacht. Aber jetzt sieht es folgendermaßen aus.
Zurzeit bekomme ich ALG 1 (724 Euro) und zusätzlich Wohngeld (77 Euro).
Wenn ich die Teilhabe am Arbeitsleben anfange, bekomme ich vermutlich nur noch 710 Euro Übergangsgeld (Rentenversicherung).
Mir ist nicht klar, ob ich dann weiterhin Wohngeld bekomme, dass dann ja etwas höher ausfallen müsste oder eine Aufstockung ALG 2.
Wenn letzteres zutreffen würde, würde ich dann zusätzlich noch den Mehrbedarf bekommen.
Wenn ich keine Aufstockung bekomme, würde es kein Mehrbedarf geben, obwohl ich ja diese Reha mache. Das würde bedeuten, dass ich ganze 100 Euro weniger im Monat zur Verfügung hätte, obwohl ein Mehrbedarf bestehen würde.
Gibt es da ein Anspruch auf Mehrleistung (bei Teilhabe am Arbeitsleben)? Gibt es andere Quellen (z.B. Rentenversicherung), die dann stattdessen einen Mehrbedarf zahlen würde?
Ille -
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Ohne Kenntnis über die Miethöhe kann man dir eigentlich zu gar nichts raten. Wohngeld würde nicht erhöht, das wird nämlich nur verändert, wenn sich das Einkommen um 15% verändert. Das ist bei der geringen Differenze ALG 1/Übergangsgeld nicht der Fall. Den MB gäbe es nur beim ALG 2.
Was ist eigentlich mit deiner Rente? Bekommst du die noch?
Turtle
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Hallo,
meine Miete beträgt zurzeit 385 Euro (wahrscheinlich wird sie ab Sept. 410 Euro betragen.
Ich habe jetzt 724 Euro (ALG 1) und 77 Euro (Wohngeld).
Wenn ich das Wohngeld generell nicht verändern würde, hätte ich
710 Euro (Übergangsgeld) und weiterhin 77 Euro Wohngeld.
Mit weniger als jetzt ist es schon schwierig auszukommen.
Wäre es sinnvoll, das Wohngeld aufheben zu lassen und ALG 2 zu beantragen?
Dann hätte ich 374 Euro + 385 Euro (oder 410 Euro) Miete = 759 Euro. Dann käme dann auf jeden Fall noch der Mehrbedarf hinzu. Dann stünde ich auf jeden Fall besser da.
Rente bekomme ich nicht mehr, da die Berechnungsgrundlage für das ALG 1 zu hoch war, und den Freibetrag für eine Rentenzahlung überschritten wurde.
Ille -
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Ohne den MB hättest du mit Wohngeld mehr, mit dem MB wäre ALG 2 mehr.
Turtle
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Hallo
das verstehe ich nicht ganz.
Mit Ü-Geld +Wohngeld hätte ich zusammen 787 Euro.
Mit Ü-Geld + ALG 2 + MB hätte ich 889 Euro
Ü-Geld und Wohngeld wären nur dann besser, wenn ich dann trotzdem noch den MB bekommen würde. Geht das überhaupt oder ist der MB immer auch an ALG 2 gebunden?
Ille -
Du hast nur mit dem MB Anspruch auf ALG 2 und damit mehr Geld. Ob du den MB bekommst, weiß ich doch nicht. Das kommt doch darauf an, was das für eine Maßnahme ist, wie Vegas schon schrieb.