Hallo,
ich habe eine Frage zur Eingliederungsvereinbarung bei der Vermittlung.
Ich bin 27 Jahre alt und befinde mich in den letzten Wochen meiner Ausbildung zum Fachinformatiker (betrieblich). Am 27.6.12 endet mein Ausbildungsvertrag und erst am 2.7. ist die mündliche Abschlussprüfung (Abschlussprojekt läuft z.Zt.).
Anfang des Jahres hatte ich mich vorsorglich bei der Aa gemeldet.
Am 22. Mai hatte ich einen Termin bei der Arbeitsvermittlung, da war noch nicht klar, dass ich nicht übernommen werde und doch wurde mir eine Eingliederungsvereinbarung mit mehreren Auflagen vorgelegt. Ich hatte unterschrieben und war mir sicher die Leistungen nicht in Anspruch nehmen zu müssen.
Nun werde ich nicht übernommen und habe schon Absagen erhalten. Die Egv sieht bis 21.6. vor, dass ich mich auf die unpassenden Stellenangebote, die mir Aa und Jobcenter andauernd schicken, bewerbe (+10 eigene extra) und mich bei 4 Zeitarbeitsfirmen vorstelle.
Muss ich mit Sanktionen rechnen wenn ich mich jetzt erst mal auf meine Prüfung usw konzentriere und auf die Egv erst wenn wirklich Arbeitslos bin?