Ich habe seit einem Jahr ein Nebengewerbe als Dienstleister im IT-Bereich. Jetzt soll ich bei der ARGE Rechnungen von Kunden vorlegen.
Meine Frage ist, haben meine Kunden kein Anspruch auf Datenschutz und Privatsphäre. Für die Berchnung meiner Leistung,
muss doch die Angabe der Beträge reichen.:confused:
Wer kann helfen in Bezug auf Selbstädigkeit und Datenschutz
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