Hallo Zusammen,
ich bin alleinerziehend. Mein Sohn ist 4,5
ich habe jetzt kanpp 4 Jahre in Teilzeit (19,9) Stunden/Woche gearbeitet.
Ende März läuft mein Vertrag aus und wird nicht verlängert.
Berechnet sich mein ALG I Anspruch nach meinem Teilzeitgehalt?
Ich habe gehört, dass man nur so viel % vom berechneten ALG 1 bekommt wie man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Muss ich dem Arbeitsmarkt also Vollzeit zur Verfügung stehen obwohl ich bisher nur Teilzeit gearbeitet habe oder brauche ich weiterhin nur Teilzeit zur Verfügung stehen, schließlich berechnet sich mein ALG I ja nur nach dem Teilzeitgehalt?
Wer kann mir das erklären?