Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir auch heute wieder mit euren Rat helfen und zwar geht es darum, dass mein Mann einen befristeten Arbeitsvertrag hat von 01.03.2011 bis 29.02.2012, das heißt er muss sich ein Viertel jahr vorher Arbeitsuchend melden, somit war der Stichtag der 01.12.2011. Nun folgendes Problem, wir waren in Urlaub und haben dummerweise am 01.12.2011 nicht da und er hat sich erst am 07.12.2011 Arbeitsuchend gemeldet. Jetzt hat die Behörde uns ein Schreiben zugesand:
Anhörung zum Eintritt einer Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung
und zum Punkt 3. Stellungnahme zu einer ggf. verspätet vorgenommenen Arbeisuchendmeldung ...
weiß ich nun nicht was ich schreiben soll, da ich große Angst habe gesperrt zu werden. Was kann ich schreiben um eventuell nicht gesperrt zu werden, da es sich ja nicht um eine grobe fahrlässige Verspätung handelt, sondern nun um 6 Tage, er hat ja gleich dran gedacht als wir zurück waren.
Zusammenfassung:
Frage 1. Was kann ich in die Stellungnahme schreiben?
Frage 2. Wie lange wäre die Sperrung?
Frage 3. Soll ich gegen die Anhörung Wiederspruch einlegen? Oder auf das Ergebnis abwarten?
Ich danke euch bereits im Voraus für eure Hilfe und wünsche euch allen eine schöne Adventszeit.
Grüße Joinme27