Hallo,
erstmal guten Abend.
Es geht darum, das ich ab 1.9.2011 eine Wohnung beziehen kann, welche vom Amt genehmigt wird, bzw die angemessen ist.
Da ich vor meiner Arbeitslosigkeit in einer möbilieren Wohnung lebte und bis auf einen Fernseher und ein Bett, bei dem ich quasi auf den Federn liege nichts eigenes besitze will/muss ich, eine Erstausstattung beantragen.
Nun zu meiner Frage: Ich habe gelesen, das ab 1.Mai 2011 eine Erstausstattungspauschale von 1073€ (Einzelperson) gezahlt wird, ist dies immer der Fall oder kann es nach wie vor sein, das man an andere "Kommunen" weitergeleitet wird?
Falls es für eine Antwort wichtig ist, ich wohne in Bayern.
Warum ich frage: Wie oben steht kann ich theoretisch die Wohnung ab 1.9.2011 beziehen, ich habe am Montag einen Termin bei dem Sachbearbeiter, bei dem ich mir dann das offiziele ok hole. Natürlich ist die Zeit bis dahin relativ knapp und ich würde, falls diese Pauschale gezahlt wird, übers Wochenende ein "Schaufenstershopping" im Internet machen. Damit ich im Fall des Falles, nach Absegnung direkt bestellen kann. Wäre sehr unvorteilhaft, wenn ich wochenlang in einer leeren Wohnung säße.
Ich bedanke mich im vorraus schon für eure Antworten.
Und wünsche weiterhin einen schönen "Abend" und später eine angenehme Bettruhe.
Lg Najla