Hallo,
meine folgende Angelenheit handelt sich um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!
Kurze Schilderung des Sachverhaltes:
Bis vor kurzem erhielt meine Familie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes i.H.v. ca. 1450 Euro. In der Bedarfsgemeinschaft leben 5 Personen, meine beiden Eltern (Eheleute) und 3 Kinder. 1 davon im Alter von 13 Jahren und die anderen Beiden 20 und 22. Für 2 Kinder wurde Kindergeld i.H.v. 368 Euro gezahlt. Mein Vater erhielt zudem eine Rente i.H.v. 392 Euro.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes liefen über meine Mutter, allerdings ist sie seit 1 Monat Rentnerin und erhält 520 Euro.
Nun erhielten wir von der Arge ein Schreiben, wonach die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wegfallen, da sowohl mein Vater, als auch meine Mutter nicht mehr erwerbsfähig sind und somit kein Anspruch mehr besteht. Die Arge erklärte aber, dass womöglich ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht. Deswegen sollten wir diese Stelle aufsuchen und dort einen Antrag stellen!
Bei der zuständigen Behörde dann erstmal vorgesprochen und ein Schreiben bekommen, wonach Unterlagen benötigt werden um einen Anspruch festzustellen.
Darunter Rentenbescheide, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, KFZ-Versicherung-Nachweis, Mietbescheiningung, Energiekosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser), Ausweise etc.!
Beim nächsten Termin erklärte die nicht gerade nette Sachbearbeiterin, dass sie noch den Ablehnungsbescheid bzgl. der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den alten Berechnungsbogen bzgl. dieser Leistungen benötigt. Sie meinte kommen sie am Donnerstag wieder (Sprechstunde, nur Montags und Donnerstag). Gesagt, getan! Aber nun meinte die Sachbearbeiterin sie haben keinen Anspruch und das entsprechende Schreiben habe ich schon der Post übergeben und müsste sie morgen erreichen. Ich frage mich aber, wie konnte die Sachbearbeiterin so eintscheiden, wo sie doch 2 sehr wichtige Unterlagen für die Berechnung bzw. den Anspruch noch gar nicht hatte?!
Unser gesamtes Einkommen beträgt:
Renten: 392 Euro/519 Euro
Kindergeld: 368 Euro
Unsere gesamten fixen Ausgaben betragen:
Miete: 570 Euro
Energie: 348 Euro
Es kann doch nicht sein, dass kein Anspruch besteht, wenn man mal die Ein- und Ausgaben gegenrechnet!