Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage.
ca. 23 Jahre habe ich und mußte ich Mo.-Sa. über die normale Arbeitszeit
aufgrund der Firmenstruktur arbeiten.
Die Arbeitszeit lag im Bereich Mo-Fr. bei mind. 10 - 12 Std und Sa. bei ca.8Std.
Es mußten also erhebliche Überstunden geleistet werden.
Für diese Arbeitsleistung wurden mir auch die dementsprechenden Abzüge/Beiträge abgezogen.
Arbeitslosengeld bekam ich aber nur in Höhe der tariflichen Arbeitszeit bewilligt.
Es wurden also ca 35% des Verdienstes nicht anerkannt und berechnet.
Wieso kann auf der einen Seite der komplette Verdienst zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden und bei einem Anspruch gekürzt werden?
MfG santogrial
Arbeitslosengeldberechnung
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Quote from santogrial;742
Hallo zusammen,
.......
Es mußten also erhebliche Überstunden geleistet werden.
Für diese Arbeitsleistung wurden mir auch die dementsprechenden Abzüge/Beiträge abgezogen.
Arbeitslosengeld bekam ich aber nur in Höhe der tariflichen Arbeitszeit bewilligt.
Es wurden also ca 35% des Verdienstes nicht anerkannt und berechnet.....
MfG santogrialHi.
Bei der Bemessung wird das arbeitslosenversicherungspflichtige
Arbeitsentgelt einschließlich Überstunden, Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) berücksichtigt.Die Angaben werden der Arbeitsbescheinigung unter Punkt 5 entnommen, die dein Arbeitgeber ausgefüllt hat.:http://tinyurl.com/y7qlgt
Alles was dein Arbeitgeber dort als Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt eingetragen hat, wird von der Arbeitsagentur zur Berechnung übernommen.
Du kannst ja mal die Berechnung überprüfen.
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Mit dem hier zur Verfügung gestellten Programm können Sie einfach und schnell die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I berechnen.
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arbeitslosengeldberechnung
Hallo,
danke für die Antwort.
Es ist allerdings keine aktuelle Sache,deshalb nehme ich an das sich die Bestimmungen geändert haben.
Es ärgert mich aber heute noch.
Es handelt sich um eine Berechnung aus dem Jahr 1995
Es wurde damals die tarifliche Einmalzahlungen berücksichtigt,ansonsten wurde nur die tarifliche Arbeitszeit zur Berechnung angenommen und das waren 38- 37,5Std-Wch.
Gruss santogrial -
Ja, damals galt noch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und es wurde nur nach der vertraglichen oder tariflichen Normalarbeitszeit bemessen.