Guten Morgen zusammen,
ich bin 43 Jahre alt und seit nun fast 18 Monaten aufgrund eines Schlaganfalls arbeitsunfähig (aber in einen umgekündigten Arbeitsverhältnis, fast 25 Jahre bin ich nun bei der Firma angestellt). Mein Krankengeldbezug endet am 30.05. (Aussteuerung).
Nach langem hin und her habe ich am 16.05. eine stufenweise Wiedereingliederung in "meinem Betrieb" begonnen. Ich wollte eigentlich schon Anfang April anfangen, allerdings musste im Rahmen des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements noch einiges geklärt werden und auch einige medizinische Untersuchungen waren noch aus Sicht des Betriebsarztes nötig, so dass ich nach Absprache zwischen meinem behandelnden Arzt, dem Betriebsarzt und mir erst vorgestern starten konnte und während der vor mir liegenden drei Wochen erst einmal 3 Stunden pro Tag arbeiten werde, das ganze bei einer 5-Tage-Woche. Die Leistung soll dann individuell langsam gesteigert werden, bis ich hoffentlich meine volle Leistungsfähigkeit erreiche.
Nun mein Problem: angesichts der bevorstehenden Aussteuerung durch meine Krankenkasse hatte ich mich bereits vor einigen Wochen beim telefonischen Service der Arbeitsagentur erkundigt, wie es weitergehen könnte. Dort sagte man mir, ich müsse mich arbeitslos melden, um während der beruflichen stufenweise Wiedereingliederung ALG I erhalten zu können. Am 05.05. wurde ich bei der AfA erstmalig vorstellig, dort händigte mir eine Sachbearbeiterin, die eigentlich nur Daten (persönliche Daten, Lebenslauf etc.) aufgenommen hat, zunächst die entsprechenden Antragsunterlagen aus und gab mir einen Termin für den 17.05. bei einer Beraterin. Gestern war es dann also soweit....
Groß war der Schreck, als die Betreuerin/Beraterin mir sagte, dass ich KEINEN Anspruch auf ALG I während der Phase der stufenweise beruflichen bzw. betrieblichen Wiedereingliederung habe, allenfalls könne ich Hartz IV beim Jobcenter beantragen. Hartz IV auch nur dann, wenn der Amtsarzt nach einer mir bevorstehenden medizinischen Untersuchung zu dem Schluss kommt, ich könne in absehbarer Zeit einer Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden/Tag nachkommen. Ansonsten müsse ich die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen (also wenn der Mediziner zu dem Schluss kommt, dass ich in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitsfähig sein werde, also auch keine 3 Stunden täglich schaffe).
Irritierend fand ich insbesondere die Aussage, wenn die betriebliche Wiedereingliederung eine tägliche Arbeitszeit von weniger als 3 Stunden täglich betragen würde, hätte ich Anspruch auf ALG I gehabt.
Ich blicke da nicht mehr durch und denke daran, mir arbeitsrechtlichen Beistand (bei einem Fachanwalt) zu holen. Haltet ihr das für eine gute Idee oder hat die Beraterin der Arbeitsagentur Recht?
Danke im Voraus für eure hilfreichen Antworten!