Quote from Turtle1972;170722denn wir haben das zu Sozialhilfezeiten auch gemacht.
Da hätte dein Lieblingsanwalt wahrscheinlich sogar mal nicht gemeckert:p
Klar verständlich ist es nicht. Warum bekommt der HE mit einer kleinen Rente die Hausrat-/Haftpflichtvers. als Absetzungsbetrag von der Rente "anerkannt", der HE ohne eigenes Einkommen jedoch nicht. Das Risiko/die Risikogruppe dürfte wohl die/das gleiche sein.
Aber thats Deutschland und die gesetzlichen Grundlagen sind so. Intention des Gesetzgebers war es (soweit ich mich erinnere) das nur der sich vertraglich binden darf, der es auch allein finanzieren kann. Die Allgemeinheit sollte nicht die individuelle Absicherung des einzelnen finanzieren müssen.
Soweit ihr es zu BSHG zeiten gemacht habt, hat euer LK eine freiwillige Leistung erbracht.