Hallo,
ich lebe seit fast vier Jahren in Spanien und war davon ca. 3 Jahre auch regelmässig beschäftigt. In meinem aktuellen Job bin ich seit eineinhalb Jahren tätig.
Im Sommer möchte ich nach Deutschland zurückkehren.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Kann die Arbeitszeit hier angerechnet werden?
Den Informationen des Arbeitsamtes kann ich entnehmen, dass ich die Leistungen vom hiesigen Arbeitsamt mit nach Deutschland nehmen könne, wenn ich bereits 4 Wochen hier arbeitslos gemeldet wäre. Hier habe ich allerdins keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich freiwillig kündige. Ausserdem möchte ich es vermeiden, vor meiner Abreise arbeitslos zu werden.
Ausserdem kann ich wohl die Arbeitszeit anrechnen lassen, wenn ich nach meiner Ankunft in Deutschland dort eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingehe. Jeoch kann ich ja nich davon ausgehen, sofort nach meiner Rückkehr eine Anstellung zu erhalten. In dem Falle wäre ich ja auch auf das Arbeitslosengeld nicht angewiesen.
Habe ich irgendeine Möglichkeit vorläufig ALG I zu erhalten und meine Arbeitszeit hier anrechnen zu lassen? Oder ist dies nicht möglich.
Des weiteren würde mich interessieren, ob mir bei einem Anspruch auf ALG I oder II eine Hilfe zur Einrichtung meiner Wohnung gestellt würde. Ich werde ersteinmal in eine Wohngemeinschaft ziehen und bräuchte sowieso nicht mehr als ein Bett, einen Schreibtisch und einen Schrank... dennoch wäre es hilfreich da Unterstützung zu erhalten. Leider kann ich in meiner aktuellen finanziellen Situation gar nicht viel für meinen Umzug sparen.
Vielen Dank für Ihre Kommentare und Unterstützung.
Yvonne