Hallo,
Situation:
5köpfige Familie, meine Frau, ich, 3 Kinder. Ich arbeite Vollzeit, mein Einkommen reicht aber nicht, also bekommen wir Lstg. nach SGB II. Durch die Freibeträge hatten wir durch meine Erwerbstätigkeit bisher 310,- € mehr monatlich zu Verfügung, als wenn ich arbeitslos wäre.
Kürzlich bekam ich eine kleine Gehaltserhöhung. Nun bekam ich ein Schreiben, mit folgendem Absatz:
"Nach meinen Berechnungen können Sie ab 01.02.2009 anstelle des Arbeitslosengeldes II durch Ihr Einkommen, Kinderzuschlag sowie Wohngeld insgesamt höhere Leistungen erhalten. Sie können dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit und damit den Leistungsbezug nach dem SGB II beenden."
Wäre ja eigentlich ein Grund zu feiern. Ich frage mich nur, ob die bei ihren Berechnungen den Freibetrag mit reingerechnet haben! Wenn nicht, könnte das schließlich bedeuten, dass wir durch Gehalt, Kinderzuschlag und Wohngeld zwar 10,- € über dem Sozialhilfesatz liegen, aber 300,- € unter dem, worüber wir derzeit verfügen können. Dumm das wäre!
Als ich unsere Sachbearbeiterin deswegen anrief, wich sie mehrfachen konkreten Nachfragen aus und redete nur um den heißen Brei rum. Darum bräuchte ich da bitte eure Hilfe!