Hallo,
super Forum hier und ich hoffe daher hier die Information zu bekommen die ich brauche. :-))))))
Ich beziehe seit einigen Wochen ALG I und liege damit etwas über der 985 Euro Pfändungsfreigrenze da ich alleinlebend bin.
In kürze könnte eine Pfändung anliegen.
Da ich (aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme) zusätzlich ca. 320 Euro Fahrtkosten bekomme stellt sich folgende Frage.
Sind nur die paar Euro über 985 Euro Pfändbar oder auch die kompletten Fahrtkosten ?
Ich benötige diese Fahrtkosten dringend da ich sonst mit meinem Geld zur Weiterbildungsstätte nicht auskomen würde.
Vielen Dank im vorraus für Ihre hilfreichen Antworten.
Ein Schuldner