Guten Tag,
ich möchte folgende Situation schildern und hoffe dass mir hier im Forum geholfen werden kann!
Sagen wir Person A hat eine abgeschlossene Ausbildung und 1 Jahr bei einem Bruttoeinkommen von 2200 Euro im Monat gearbeitet. Zudem bekam sie Sonderzahlungen von 5000 Euro in diesem Jahr.
Stimmt es dass der ALG 1 Betrag dann bei ca. 950 Euro im Monat liegen würde?
Wenn ja, würde Person A mit den 165 Euro möglichen Nebenverdienst im Monat auf über 1000 Euro kommen!
Gesetzt den Fall dieser Betrag reicht Person A für ein Jahr als Einkommen, lohnt es sich überhaupt eine neue Arbeitsstelle zu suchen, da sie im nächsten Jahr für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehen wird?
Ist man verpflichtet beim Bezug von ALG 1 sich eine Arbeit zu suchen bzw kann das ALG 1 gekürzt oder gestrichen werden bei zB absichtlich schlecht geschriebenen Bewerbungen?
mit freundlichen Grüßen
Fosten
1 Jahr ALG 1 anstatt Job?
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Quote from Fosten;154764
Ist man verpflichtet beim Bezug von ALG 1 sich eine Arbeit zu suchen bzw kann das ALG 1 gekürzt oder gestrichen werden bei zB absichtlich schlecht geschriebenen Bewerbungen?
Ja, man ist verpflichtet zur Arbeitssuche. Dies wird vom Vermittler konrolliert. Bei Nichterfüllung der Pflicht gibt es eine Sperrzeit. -
Danke für die schnelle Antwort!
Inwieweit kann denn Kontrolliert werden dass der Arbeitssuchende auch wirklich ernstahft nach einer Arbeitsstelle sucht?
Ich meine wie soll nach geprüft werden ob man sich nicht mit Absicht bei Bewerbungsgesprächen flasch verhält oder eine schlechte Bewerbung abschickt? -
Quote from Fosten;154768
Danke für die schnelle Antwort!
Inwieweit kann denn Kontrolliert werden dass der Arbeitssuchende auch wirklich ernstahft nach einer Arbeitsstelle sucht?
Ich meine wie soll nach geprüft werden ob man sich nicht mit Absicht bei Bewerbungsgesprächen flasch verhält oder eine schlechte Bewerbung abschickt?
Durch Rückmeldung des Arbeitgebers an die AA. -
Quote
Gesetzt den Fall dieser Betrag reicht Person A für ein Jahr als Einkommen, lohnt es sich überhaupt eine neue Arbeitsstelle zu suchen, da sie im nächsten Jahr für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehen wird?
Voraussetzung für den Bezug von ALG I ist die VERFÜGBARKEIT des Arbeitslosen. Die wäre damit nicht gegeben, somit kein ALG I möglich.
Ortsabwesenheit ist für max. 21 Tage MÖGLICH (KANN-Bestimmung). Es bedarf einer Genehmigung durch die Agentur für Arbeit. -
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Quote
Inwieweit kann denn Kontrolliert werden dass der Arbeitssuchende auch wirklich ernstahft nach einer Arbeitsstelle sucht?
Ich meine wie soll nach geprüft werden ob man sich nicht mit Absicht bei Bewerbungsgesprächen flasch verhält oder eine schlechte Bewerbung abschickt?Nun, man sollte da nicht unterschätzen, was das Amt als Nachweise für die Bewerbungsaktivitäten fordert und dass manche Arbeitgeber auch gern faules Pack an die Ämter meldet.
Turtle
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Kann die Agentur für Arbeit denn auch anfragen, bei wem sich der Arbeitsuchende beworben hat und abgelehnt wurde, und dann bei den Arbeitgebern selber nachfragen?
Falls ja: Wie realistisch ist, dass die Arbeitgeber dazu eine Auskunft erteilen? -
Warum soll das nicht realistisch sein? Es gibt genug Arbeitgeber, die sich darüber ärgern, dass monatlich Leute bei ihnen auflaufen, die sagen: "Ey, gib mir mal einen Stempel fürs Amt, dass ich mich bei dir beworben habe.".
Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich einen Fall, wo der Bekannte, dem eine Polsterfabrik gehört, eine Bewerbung bekam ala: "Ich habe zwar Polsterer gelernt und auch in dem Beruf gearbeitet, aber ich habe keine Lust mehr, in diesem Beruf zu arbeiten. Ich bewerbe mich bei Ihnen, weil mich das Amt dazu zwingt, würde Ihnen aber raten, mich nicht einzustellen.".
Du kannst dir sicher sein, dass mein Bekannter nicht lange gefackelt hat und die Bewerbung dorthin ging, wo sie hingehörte: zum Amt.
Turtle
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Quote from jowa78;159309
Kann die Agentur für Arbeit denn auch anfragen, bei wem sich der Arbeitsuchende beworben hat und abgelehnt wurde, und dann bei den Arbeitgebern selber nachfragen?
Falls ja: Wie realistisch ist, dass die Arbeitgeber dazu eine Auskunft erteilen?Wie gedenkst du deine Eigenbemühungen dem Amt denn nachzuweisen ?
Ja genau, durch Vorlage oder benennen der Firmen wo du dich beworben hast.
Dann obliegt es den Amt ob es stichprobenweise bei den Arbeitgebern nachfragt.
Wenn ich an mein Umfeld denke, sind die Arbeitgeber sehr auskunftfreudig, weil es den meisten bis da oben steht........ mit dem bewerben und unterm Strich dann doch nicht arbeiten wollen. -
Ich find es echt frech hier zu fragen, wie ich die Solidargemeinschaft abzocken kann.
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