Hallo,
kann man tatsächlich keine Barauszahlung (!) der Grundsicherung i. Alter bei Selbstabholung erzwingen? WO ist es gesetzlich verankert, dass man ein Girokonto zweck Überweisung haben MUSS?
Grund:
Die Kontoführungsgebühren betragen 7,50 € monatlich und werden nicht als abzugfähige Ausgaben anerkannt. Außerdem weigert man sich, die zusätzlichen Bankspesen (monatlich 5,00 € "Bearbeitungsgebühr" + 0,55 € Porto) für eine kleine Auslandsrente als Abzugsposten anzuerkennen. Ein Bankwechsel ist nicht möglich und wäre auch nicht gebührenfrei wg. Nichterrreichung eines monatlichen Mindestumsatzes.
Zusatzfrage:
Der ausl. Versicherungsträger wünscht bei dieser kleinen Rente eine jährliche Auszahlung. Das Sozialamt besteht jedoch auf monatliche Zahlung - ist dies überhaupt zulässig, dass deutsche Sozialämter bestimmen, wie sich Schweizer Versicherungen zu verhalten haben?
Nur damit dämliche Programmierer des skurrilen "Berechnungsbogens" eine leichtere Arbeit haben?