Hallo,
habe eine Frage die mich sehr interessieren würde.
Und zwar hat meine Freundin eine Sanktion von 100% bekommen weil sie ihre Ausbildung in der Probezeit beendet hat.
Dies war ca. Anfang Oktober, jetzt vor 2 Tagen kam ein Sanktionsbescheid von 100%.
Die Gründe des Abbruch waren 1. Das der Beruf nicht das ist was sie sich vorgestellt hat und dafür ja die Probezeit da ist.Und es im GG ja auch verankert ist "das jeder seiner Arbeit sich selbst heraussuchen kann".
2. Sie starke Probleme mit der Ausbilderin hatte da sie sich nicht um die Azubis kümmerte und desweiteren sie als Lügnerin dargstellt hat. Weil sie 2 Tage krank geschrieben war, die Ausbilderin nachfragte bei welchen Arzt den sie gewesen wäre (am 1. Tag telefonisch).Sie ihr mitteilte bei den Arzt xxx mit Sitz yyy.Die Ausbilderin sie 15min später wieder Anrief und meinte der Arzt sei im Internet nicht zu finden und sie wäre einen Lügnerin.
Desweiteren stellte sich nach den Abbruch der Ausbildung heraus (ca.Mitte November) das sie schwanger ist und sie das Kind auf alle Fälle behalten will und eine Abtreibung nicht in Frage kommt. Was für die Fallmanagerin gleich so aussah als wöllte sie nicht Arbeiten und zum Schutz ein Kind bekommt .
Nun stellt sich meine Frage ist eine Sanktion von 100% angebracht? Ist die überhaupt verfassunggerecht da es an die Würde des Menschen geht und dies Nunmal ein Sozialstaat ist. Desweiteren ist der Schwangerschafts Mehrbedarf davon auch betroffen?
Wie soll sie den Arztbesuche bezahlen? Zur Untersuchung des Ungeborenen?
Medikamente die ihr der Arzt verschrieben hat?
Nahrungsmittel was nun in der Schwangerschaft nicht gerade unwichtig ist?
Sowie wie alle anderen Nebenkosten die nicht ausbleiben.
Ich kann mir nicht vorstellen das dies Verfassungskonform ist.
Sie ist jetzt in der 15 SSW.
Beste Grüße