Hallo, mein Frage ist recht dringlich und ich möchte nichts falsches machen.
Ich erhalte alg1 (manchmal) und alg2 ...
alg1 ca 130€ aufstockend alg2
da man beim alg1 nicht über die 165€ nebenverdienst haben darf, werde ich monatsweise, falls ich über die 165€ komme vom alg2 abgemeldet.
ich habe ein Nebenverdienst (geringfügige Beschäftigung/Minijob) welches von Monat zu Monat variiert (Manchmal 60€, 180€ oder 260€).
Heute rief mich ein Bekannter an, der dringend Hilfe bei einer Arbeit (Holzbearbeitung) braucht.
Es ist aber nicht abzusehen genau wie lange (der Stundenlohn soll 12€ betragen).
Ich gehe mal von 10 Tagen á 8 Stunden aus (ergo 960€ aus) ...
oder vllt. sogar noch mehr ...
Bei meinem vorhandenen Nebenjob hab ich meine Lohnsteuerkarte hinterlegt und sie meinten zu mir ich darf keinen weiteren Nebenjobs haben, oder ich muss sie irgendwie anrufen und wir müssen etwas verändern in deren akten?!?!?!
Bei der neuen bereits morgen anfangenden Arbeit muss ich irgendwann meine Rechnung schreiben (Hab auch beim Finanzamt meine Steuernummer und muss wegen zu geringem Verdienst keine Umsatzsteuer zahlen).
Ist diese neue Arbeit ein Minijob?
Muss ich das noch heute beim Arbeitsamt melden, oder dann wenn ich meine Rechnung schreibe und weiß wann ich das Geld erhalte?)
Darf ich die Arbeit überhaupt ausführen?
Ich möchte nicht schwarz arbeiten.
P.S. Ich werde diesen Monat durch meinen bereits vorhanden Minijob bereits mehr als 165€ verdienen, also erhahlte für den Dezember auch kein Alg1.
Ich habe zu danken, ich hoffe ihr habt mich verstanden.
Bitte um schnelle Antwort. Danke.
Kasmier