Hallo,
ich habe von Bekannten gehört das die hiesige ARGE die 7.500,- Euro Regel zum Verkehrswert eines Autos gelockert hat.
Es wurden z.b. im Bekanntenkreis ein Auto im Gebrauchtwert von EUR 12.000,- (VW Golf-Jahreswagen) genehmigt, außerdem kenne ich eine ALG2-Aufstockerin die sich einen neuen 7-Sitzer Van von Nissan gekauft hat.
Weiß jemand Bescheid ob es diesbzgl. eine neue Regel gibt?
Auto Vorschriften zum Verkehrswert gelockert?
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Die 7500 € Grenze steht nicht im Gesetz. Sie ist von der Rechtsprechung festgelegt. Im Einzelfall kann deshalb auch davon abgewichen werden.
Es ist aber zu beachten: Vom Verkehrswert sind die Verbindlichkeiten abzuziehen. Wenn z.B. ein Auto einen Verkehrswert von 12 000 € hat, aber noch 6000 € an Darlehen abzuzahlen ist, ergibt sich ein zu berücksichtigender Wert von 6000 €, der damit geschützt ist, da unter 7500 €. -
OK, mit dieser Verfahrensweise wären aber auch teurere Fahrzeuge möglich.
Beispiel: gebrauchter Audi Q7 Bj. 2006 mit Gebrauchtwert 25.000,- Euro, Kauf mit Finanzierung
Anzahlung EUR 7.000,-, der Rest mit Ratenzahlung (= Darlehen)
Ist das so richtig gedacht? -
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Grundsätzlich ja.
Wobei Du darauf achten musst, dass bei entsprechender Tilgung des Darlehens u.U. irgendwann der Restwert über den freien 7500 € liegen könnte. -
ok danke, praxisnah sind damit Fahrzeuge bis 15.000,- Euro Wert würde ich sagen.
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Wobei ich mich aber da fragen würde wie sich das jemand leisten kann der ALG II beziehen muss. Wie will er dann z.B. so ein Darlehen tilgen,etc?
Angela
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Quote from Angela1968;138845
Wobei ich mich aber da fragen würde wie sich das jemand leisten kann der ALG II beziehen muss. Wie will er dann z.B. so ein Darlehen tilgen,etc?
Angela
Das steht auf einem anderen Blatt, ebenso die laufende Unterhaltung eines Q7:D
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Außerdem wird der Betrag, der die 7.500,00EUR übersteigt zum Vermögen gerechnet. Wenn die Vermögensfreibeträge insgesamt nicht überschritten werden, ist das dann auch kein Problem.