Mich würde mal interessieren, warum es zusätzliches Geld für die situationsbedingte Ernährung von schwangeren Frauen erst ab der 12 SSW gibt.
Wenn ich schwanger bin, bin ich schwanger und ich muss so früh wie möglich doch meine Ernährung zu Gunsten meiner Gesundheit und der Gesundheit des Babys ändern.
Übrigens: Ich bin noch nicht schwanger. Das ist nur eine Frage, die mich interessierte.
Warum gibt es zusätzliches Geld erst ab der 12. SSW?
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Weil es der Gesetzgeber so bestimmt hat. Von daher müsste das der für deinen Wahlbezirk zuständige Bundestagsabgeordnete beantworten können.
Turtle
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Quote from Casaking;138608
so früh wie möglich doch meine Ernährung zu Gunsten meiner Gesundheit und der Gesundheit des Babys ändern.
Öhm, und was sollte man da umstellen was Geld kostet ?
Auf rohes Fleisch/Salami zu verzichten kostet kein Geld, genauso wenig auf Alkohol verzichten. Teuren Rohkäse sollte man da auch nicht mehr essen....
und Eier durchbraten kostet auch nicht mehr Geld.
Ansonsten ganz normal ausgewogen ernähren und nicht irre machen lassen.
Schwangere braucht man ca 250 Kalorien mehr - aber das nicht schon von Anfang an. -
Schau Dir mal die Geschichte des §218 Strafgesetzbuch an.
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Quote from dms;138615
Schau Dir mal die Geschichte des §218 Strafgesetzbuch an.
das natürlich auch.
Davon unabhängig stellen alle FA die ich kenne erst ab der 12. Schwangerschaftswoche einen Mutterpass - bzw. Bescheinigung aus.
Erst ab da gilt eine Schwangerschaft als "gefestigt" -
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Quote from nachtvogel;138618
das natürlich auch.
Davon unabhängig stellen alle FA die ich kenne erst ab der 12. Schwangerschaftswoche einen Mutterpass - bzw. Bescheinigung aus.
Erst ab da gilt eine Schwangerschaft als "gefestigt"
Was kennst du für Frauenärzte wenn ich fragen darf?
Die Mutterpässe werden bei Feststellung der Schwangerschaft und der Aussage der Mama,jawohl ich bekomme das Kind , ausgestellt egal ob 6te oder 16te Woche(kommt nämlich auch drauf an wann Mama zu Arzt geht).
Mit dem Mehrbedarf hab ich es bisher so gesagt bekommen das eine frau ja bis dahin drüber entscheiden kann ob sie das Kind austrägt oder nicht. -
Quote from begowal;138630
Was kennst du für Frauenärzte wenn ich fragen darf?.
Öhm - ne ganze Menge.
Und und ich sowie keine meiner Freundinnen haben jemals hier vor der 12. Woche einen Mutterpass bekommen.
Für was den auch ? -
Dito.
Die FÄ die ich kenne stellen auch frühestens ab der 1. VU den MupA aus und die ist meistens um die 10. SSW und nciht schon ab Feststellung der SS.
Schliesslich müssen ja auch erstmal die ganzen Bluttest etc. pp. gemacht und dann ins Heftchen geklebt werden. -
Quote from begowal;138630
Die Mutterpässe werden bei Feststellung der Schwangerschaft und der Aussage der Mama,jawohl ich bekomme das Kind , ausgestelltUi, dann habe ich es gleich viermal anders kennengelernt. Und ich war jedes Mal ein Schnellmerker und war vor der 8. Ssw beim Arzt. Den Mutterpaß habe ich dennoch erst zwischen der 10. und 12. Ssw bekommen.
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Und ich dachte es ging um die Frage ...Warum Mehrbedarf erst ab 12te SSw.
Aber ok wir sollten ja nicht verallgemeinern,warum auch,ist ja garnicht nötig,ihr seit euch wie immer einig oder doch nicht?Nachtvogel bestand ja auf immer 12te SSW und alle Frauenärzte und von anderen gab es ja dann doch noch Differenzierungen,bravo.
Die eigentliche Frage war ?????????????? -
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Quote from begowal;138660
Die eigentliche Frage war ??????????????QuoteMich würde mal interessieren, warum es zusätzliches Geld für die situationsbedingte Ernährung von schwangeren Frauen erst ab der 12 SSW gibt.
Und die wurde bis zu deinem Beitrag (der im übrigen gleich mit einer konfrontierenden Frage begann) auch beantwortet.
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Nun bin ich auch schlauer.
Hatte gedacht das dies damit zusammenhängt das man ja bis zur 12. SSW auch noch abtreiben könnte und somit auch nicht mehr schwanger wäre.
Angela
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Quote from Angela1968;138688
Nun bin ich auch schlauer.
Hatte gedacht das dies damit zusammenhängt das man ja bis zur 12. SSW auch noch abtreiben könnte und somit auch nicht mehr schwanger wäre.
Angela
Nichts anderes hatte ich gemeint mit meinem Hinweis auf §218 StGB.;)