Hallo,
ich wurde in der Probezeit von meinem Arbeitgeber gekündigt. Ich habe nun Anspruch auf ALG I. Das wird aber nicht ausreichen um die Lebenskosten zu decken. Daher kann ich noch aufstockend ALG II beantragen. Nun meine Frage, wie wird denn ALG I beim ALG II angerechnet?
LG Lucy