Hallo,
habe die Möglichkeit, freiberuflich kleines Geld (zwischen 20 und 100.- Euro) monatlich als Dozent und als Interviewer in der Meinungsforschung zu verdienen. Heute hat man mir in der Leistungsabteilung vermittelt, dass das kompliziert wäre und das Amt nach 6 Monaten prüfen würde, ob ich diese freiberuflichen Tätigkeiten beibehalten dürfe. Wenn es sich nicht lohnen würde (signifikante Einkommenssteigerung), müsste ich alles abmelden und dem Amt nachweisen (ich habe keine Gewerbeanmeldung! Ist nur freiberuflich!), dass ich alles abgemeldet hätte, sonst würden die Leistungen eingestellt. Stimmt das? Warum sollte ich den Zuverdienst nebenberuflich nicht weiterführen dürfen?
Gruß
W.
Hartz IV und freiberufliche Tätigkeit
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