Hallo Ihr,
könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich suche den Paragrafen, wo das mit den einmalingen Leistungen für Unterkunft und Heizung drinne steht.
In denen hier § 21, 22, 23 SGB II hab ich nix dazu gefunden :confused::confused::confused:
Mir gehts nämlich darum, dass es bei Kinderzuschlag ja auch gewährt wird. Aber wie gesagt ich finde irgendwie keine Gesetzesgrundlage dazu.
Greets
eure Stef :p
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