Hallo zusammen,
ich möchte einmal kurz meine Lage schildern, und hoffe, dass mir jemand von Euch mit ein paar guten Ratschlägen weiterhelfen kann.
Im September 2009 wurde ich arbeitslos und bekam ALG 1. Anfang 2010 musste ich aufgrund gesundheitlicher Probleme ins Krankenhaus, bin von dort als krank entlassen worden und bin seitdem auch krankgeschrieben.
Ende April habe ich auf ärztliches Anraten die Erwerbsminderungsrente beantragt - der Antrag läuft, eine Untersuchung beim RV hat stattgefunden, ein weiteres Gutachten steht noch aus.
Ende Juni bestellte mich meine Krankenversicherung zum Vertrauensarzt. Befund: „zu mehr als 50% erwerbsunfähig“!
Nun hat mir meine Krankenversicherung (ich bin privat krankenversichert) vertragsgemäß mitgeteilt, dass meine Krankengeldbezüge aufgrund der Erwerbsunfähigkeit Ende September eingestellt werden. Dies ist Vertragskonform und rechtens.
Die Rentenversicherung hat nun, wie bereits erwähnt, ihrerseits einen Gutachter bestellt, und ich muss mich dort nochmals untersuchen lassen. Dieser Termin findet in den nächsten Wochen statt – Ergebnis: ??
Nun meine Frage:
[COLOR="Red"]Wenn von der RV bis Ende September keine Entscheidung über eine EU-Rente getroffen wird, die Krankenversicherung kein Krankengeld mehr zahlt, muss ich dann trotz bescheinigter Erwerbsunfähigkeit wieder beim Arbeitsamt vorstellig werden, und mich arbeitssuchend melden, um wieder ALG1 beziehen zu können?? Was soll ich dem Arbeitsamt sagen? Ich kann mich dort doch nicht als gesund und arbeitsfähig melden.
Ich habe noch einen Anspruch auf ALG 1 von ca. 12 Monaten.
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Ich wäre Euch für ein paar Tipps und Hilfestellung sehr dankbar.
Euer Petrus