Hi,
unter der Rubrik "Zuverdienst" habe ich folgenden Hinweis gefunden:
Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro übersteigt.)
Ist mit monatl. Einkommen der Umsatz gemeint, oder der Gewinn?
Was ist mit abzugsfähigen Beträgen gemeint?
Lieben Gruß,
G.