Guten Abend,
Mich würde Mal brennend interessieren ob die Betriebskosten auch nahgezahlt werden können wenn man leistungsabhängig war.
Zum Problem: meine Freundin befand sich im Jahr 2009 in einer Weiterbildung und war deshalb leistungsempfämger bei der arge. Jetzt steht Sie seit 1.6.2010 wieder im job.
Vor 2 Wochen kam jetzt aber die Betriebskosten Abrechnung ins Haus, jetzt muss Sie 400€ nachzahlen.
Meine frage daher ist ob das Amt die Nachzahlung übernehmen sollte da meine Freundin in dem Zeitraum der Betriebskosten ja als arbeitsuchend galt.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
LG