hallo
habe eine frage. mein mann wird zum 31.12. wieder arbeitslos. er hatte vom 23.07. bis 31.12. einen vertrag zur urlaubsvertretung.
wie wird das arbeitslosengeld nun berechnet? bleibt es beim alten oder wird der verdienst aus der urlaubsvertretung mit berechnet?
wie sieht es mit der anspruchslänge aus? bleibt die bestehen oder verlängert die sich evtl.?
wäre dankbar für hilfe.
MFG