Hier findet ihr einen ALG II-Rechner, mit dessen Hilfe Ihr überschlägig den ALG II-Anspruch prüfen könnt.
Wichtig ist, dass nur die örtlich angemessene Miete eingetragen werden darf und das einige Einkommensarten (bspw. Krankengeld, ALG I usw.) KEIN Erwerbseinkommen sind, sondern unter sonstigem Einkommen einzutragen sind, da es sich um Lohnersatzleistungen handelt!
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ALG II-Rechner
- Mandy
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