Es ist und bleibt Einkommen. Und eben kein Vermögen. Nach Wortlaut des § 23 Abs. 5 SGB II ist ein Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen möglich.
Offensichtlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass Erblasser, die ein ganzes Haus zu vererben haben auch ein paar Euronen Geld oder andere -sofortig in Geld umsetzbare- Vermögensgegenstände mit weitervererben. Es kommt ja m. E. n. wirklich selten vor, dass nur ein Haus vererbt wird, aber nicht ein Cent auf der hohen Kante liegt.
@ Angela: Wann man ausziehen muss, das muss man sicherlich mit dem Käufer des Hauses absprechen. Würd ich mal so meinen. Das hat doch nichts mit ALG 2 zu tun.
Turtle