Vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Sohn ist 16 Jahre und möchte jetzt nach seinem Hauptschulabschluss 1 Jahr ins EU-Ausland um dort 1 Jahr Schule zu machen. Er würde dort bei meiner Ex-Schwägerin wohnen.
Jetzt zu meiner Frage: bekomme ich für ihn weiterhin Kindergeld und Harz IV? Denn ich muss meiner Schwägerin Geld schicken für den Unterhalt meines Sohnes.
Mein Sachbearbeiter ist nicht gerade ein Ansprechpartner für mich.
Ich bin geschieden und habe noch 3 weitere kleinere Kinder.
Danke für eure Hilfe.
Sohn will ins Ausland anspruch KG und Harz IV?
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Kindergeld ja, ALG II nein.
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Quote from alida;116266
Kindergeld ja, ALG II nein.
Keine Ahnung, aber gäb's theoretisch eine Möglichkeint mit Auslands-BAföG?
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Nach der Schilderung - nein, kein BAföG.