Hallo,
ich bin 25 Jahre alt (werde im Sep 26) und mache zur Zeit meine Erstausbildung wegen gesundheitlichen Problemen in einem Berufsförderungswerk.
Ich bekomme von der Argentur momentan 559 Euro Ausbildungsgeld, da ich eine Wohnung (60qm) für 350 euro warm bewohne.
Bisher habe ich noch Kindergeld in höhe von 184 Euro erhalten, da ich die 9 monate Zivi gemacht habe und für diese Zeit dann das Kindergeld weiter bezogen habe. Diese neun Monate sind nun im Juni abgelaufen.
Demnach bleiben mir nur 559 euro für Lebensunterhalt und Wohnungskosten.
Abzüglich miete also nur knapp 200 Euro nun wollte ich über ALG II aufstocken lassen aber der Antrag wurde innerhalb 2 Tage abgelehnt
Ausbildungsgeld plus Aufstockung ??
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ALG 2 gibt es auch nicht für Azubis. Jedoch hätte man prüfen müssen, ob du einen Anspruch auf einen Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II hast. Hat man das geprüft? Wenn nein, dann frag mal nach.
Turtle
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hallo
nein wurde nicht geprüft. letzes jahr war das kindergeld kurzfristig schon mal eingestellt weil die kindergeld stelle die zivildinstunterlagen nicht vorliegen hatte. dann habe ich den antrag auf aufstockung schon mal gestellt, bekam dann aber eine riesen rechung und ein schreiben zurück das es mit der kindergeldstelle geklährt wurde das ich um 9 monate das kindergeld dann docherhalte. wie gesagt sie neun momante sind nun rum und ich stellte den antrag neu und nun gleich absage.
ausserdem mache ich ja eine ausbildung/reha und keine betriebliche ausbildung wie andere.
jedoch habe ich doch ab 25 vollen ALG II Anspruch, sprich mietübernahme(laut mietspiegel), nebenkostenübernahme(teils) und 359 Euro grundsicherung oder nicht ?
jedenfalls sind 200 euro zu wenig und unter dem existensminimum -
Nein, du hast keinen ALG 2 Anspruch, auch für dich gilt § 7 Abs. 5 SGB II. Du kannst also nur den Mietzuschuss und noch einen MB für Behinderung erhalten. Ich weiß schon, was ich schreibe.
Turtle
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Der Mehrbedaf für Behinderung ist doch nach neuer Auffassung der Bundesagentur auch ausbildungsgeprägt und fällt damit unter den Leistungsausschluss, oder?
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Ja, hab ich in den fachlichen Hinweisen auch gerade gelesen. Frage wäre, ob es Bestand hätte vor Gericht...
Turtle
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Das habe ich mich allerdings auch schon gefragt.
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Laut dem §: Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
Ich möchte jedoch kein Dahrlehen oder kann ich den Wohnungszuschuss auch so erhalten. Ich meine Irgendwie muss ich ja über die Runden kommen. Die andern Azubis im BFW wohnen in dessen Internat und bekommen noch so 300 euro. Ich wohne eben in meiner Wohung, zahle miete und alles.. da sind 200 euro einfach zu wenig.
Einen Mehrbedarf auf Behinderung kommt bei mir glaube ich nicht in frage, da ich die Ausbildung aus psychischen Problemen machen musste. -
Die Rechtsgrundlage für den Mietzuschuss ist nicht § 7 Abs. 5, sondern § 22 Abs. 7 SGB II. Das wäre kein Darlehen.
Turtle
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Danke Turtle für die Auskunft, du scheinst dich sehr gut auszukennen.
kannst du mir ev auch sagen wie hoch laut dem § die Berechnung für mich ausfallen könnte. -
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Wenn ich richtig gerechnet habe, so ca. 170 Euro.
Turtle
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das wär ja schon was..
kannst du mir netterweise mal die rechung erläutern ? würd mich interessieren was für bezugseinheiten bei der rechnung einwirken. -
359 Euro Regelsatz
344 Euro Miete (ohne Warmwasser)
.....................
703 Euro559 Euro Ausbildungsgeld
- 30 Euro Versicherungspauschale
....................
529 Euro Einkommen703 Euro - 529 Euro = 174 Euro ungedeckte Miete.
Turtle
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hallo
vielen dank. noch 2 kleine fragen.
warum werden (nur) 6 Euro für Warmwasser abgezogen, bzw wie kommst du auf die 344.- Euro.
mein vermieter will die miete abnächsten monat auf 375 Euro erhöhen, muss ich den antrag dann gleich mit er mieterhöhung einreichen oder erst warten bis die mieterhöhung erfolgt ist. bekomme ich dann demnach mehr wenn die miete höher wird, ich habe nun mit meinem vermieter geredet und er ist so kullant und wartet mit der erhöhung bis ich den antrag bewilligt bekommen, fals nicht, weiß ich net wies weitergehn soll mit zahlen... -
Quote from Fire_water;114348
Ich möchte jedoch kein Dahrlehen oder kann ich den Wohnungszuschuss auch so erhalten. Ich meine Irgendwie muss ich ja über die Runden kommen. Die andern Azubis im BFW wohnen in dessen Internat und bekommen noch so 300 euro. Ich wohne eben in meiner Wohung, zahle miete und alles.. da sind 200 euro einfach zu wenig.Erhälst Du noch Fahrkosten?
Erhälst Du noch die Verpflegungskostenpauschale ? (70,30 monatlich) -
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hallo
ich erhalte nur die 559.- euro plus 16 euro fahrtkosten im monat weil ich in der nähe des bfws wohne, was jedoch alles in den 559 Euro stecken weiß ich nicht. wie gesagt mit dem kindergeld das ich bisher bekommen habe gings eig alles gut so zu leben, ich will auch nicht jeden cent wo rauszuholen ist nur einiger maßen gut leben können...
trotzdem interssiert es mich eben was mir zustehn würde... -
Warum will dein Vermieter die Miete erhöhen? Das ist nicht immer so ganz einfach, erfüllt er denn die Kriterien, wonach er die Miete erhöhen darf? Lies mal hier nach:
Beachte bitte auch, dass die Wohnung letztendlich bei Mieterhöhungen auch unangemessen teuer für eine Person werden könnte, besonders, wenn die Person als Azubi auch in einem billigeren Lehrlingswohnheim leben könnte.
Turtle
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Quote from Fire_water;114467
trotzdem interssiert es mich eben was mir zustehn würde...QuoteErhälst Du noch die Verpflegungskostenpauschale ? (70,30 monatlich)
Frag mal bei Deinem Rehaberater nach.
Ich halt mich nun wieder raus aus dem Thread.
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hallo
soweit ich weiß will er lediglich die pauschale der nebenkosten erhöhnen, das ich warm auf 375 euro kommen würde. mein vermieter ist sehr kullant und ich nutze auch dessen waschmaschine und mülltonne mit um meine kosten gering zu halten. jedoch sind die nebenkosten gestiegen und ich habe regelmäßig nachzahlungen zu leisten, diese möchte er umlegen in eine erhöhung der nebenkostenpauschale.
blödgefragt, was ist den angemessen für einen azubi ? meine wohung hat wie gesagt 60qm und ist verhältnissmäßig günstig. der vormieter zahlte soweit ich weiß ca 50 euro mehr miete. ich beziehe die wohung nun schon 4 jahre und ein lehrlingswohnheim kommt nicht in frage für mich. -
Was angemessen ist, ist von Ort zu Ort verschieden. München ist ja z. B. teurer als Kleinkleckersdorf. Das musst du also beim Amt nachfragen. Oder mal nach "Kdu-Richtlinien" und "Mein Ort" googeln. Oder du verrätst uns, wo du wohnst, dann können wir mal schaun, ob wir Infos finden.
Ach bitte: Schreib "kulant", nicht "kullant". So dick ist dein Vermieter sicherlich nicht, dass er kullert :D!
Turtle
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