Hallo,
da meine erste Tochter aus früherer Beziehung stammt, hat sie einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem leiblichen Vater.
Dieser ist soweit mir bekannt ist immer noch Student mit Nebenjob und sein Vater überweist uns den Mindestunterhalts von 202 ,- monatlich.
Bei einer Antragstellung auf ALG II:
Muss ich einen Nachweis darüber bringen, ob der leibliche Vater meiner Tochter mehr Unterhalt leisten könnte?
Reicht eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung nicht aus?
Sollte er sich weigern, mir Auskunft zu erteilen, schreibt ihn dann das Arbeitsamt an?
Danke und LG!