Hallo zusammen,
leider muss ich mich ab 1.6 auch in der Reihe der Arbeitslosen anstellen. Meine (US) Firma schliesst alle EU Niederlassungen und ab da sitzen wir auf der Strasse. Da dies meine erste Festanstellung seit dem Studium war, und ich nur 6 Monate dort angestellt war, habe ich natürlich keinen Anspruch auf ALG I. Ebenso kickt mich die GKV raus, da auch hier nicht die 12 Monate Anwartschaft erfüllt - aber das ist ein anderes Thema.
ALG II gibts erstmal nicht, da ich noch etwas zu viel "Vermögen" besitze. (Da ich aber nun die horrenden PKV Beiträge zahlen muss + Miete und Leben aus eigener Tasche ist eh in 2 -3 Monaten schluss mit dem "Vermögen)
Meine Frage wäre folgende: Da, wie ich oben geschrieben habe, ich sicher weiss dass ich in 2 -3 Monaten finanziell nackt dastehen werde und dann zum Amt muss ,würde ich gerne wissen wie ihr denkt dass das Amt reagiert wenn Geld aus dem Privatvermögen für eine "Schönheits-OP" verwendet wurde.
Halt, lasst mich vorher erklären ... Es geht keine um keine Brustvergrößerung oder ähnliche Eitelkeiten, sondern um einen stark auffälligen optischen Makel der mir schon sehr sehr lange Psychisch zu schaffen macht und via OP korrigierbar wäre. Logischerweise zahlt die KV nicht, aber auch das ein anderes Thema. (Der Psychologe bisher kommt sie teurer aber das ist ist deren Problem wenn sie meinen)
Ich habe während dem Studium und in der Zeit meiner Anstellung das Geld dafür hart gespart und wollte mir diesen Sommer endlich den Traum erfüllen um wieder mehr Lebensqualität zu erhalten - Die Entscheidung habe ich schon bekanntwerden der Schliessung getroffen.
Was ist nun, wenn ich dies wie geplant nächsten Monat mache und dann vermutlich ALG II Bezieher werde. Ich "verschleiere" ja kein Vermögen oder verprasse es wie z.b fürs Casino vor Antragsstellung.
Was denkt Ihr, was dort für eine Reaktion kommt ? Es geht um ca. 6000 Eur. OP Kosten. Mit meinen jetzigen Fixkosten, dann ca. 400 EUR PKV auch noch drauf würde mir bei Verzicht ca. 4 Monate mehr bleiben bis ich zum Amt gehen muss. Die Grenze für Schonvermögen ist nach Abzug der 6k weit überschritten. Sonstiges Vermögen / Anlagen besteht nicht.
Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der OP oder nicht. Den Entschluss hatte ich bereits gefasst.
Danke für euer offenes Feedback.