Hallo!
Also bei uns herrscht folgende Situation:
Mein Vater arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient im Monat ca.850€,ich (die Tochter) gehe auch arbeiten und verdiene netto ca.1300€.Meine Mutter war in einer ABM,durch einen Verkehrsunfall und anschließende op`s,Krankschreibung,dass sich dann so hinzog,dass die Maßnahme zu Ende war.Sie ist heute noch krankgeschrieben und bezieht ca.400€ Krankengeld.Die Krankschreibung wird demnächst enden.Beim Besuch im Jobcenter teilte man ihr mit,dass sie HartzIV-Empfängerin sein müsste um wieder in eine Maßnahme (ABM) zu kommen.Laut Jobcenter ist sie aber bei dieser Art der Bedarfsgemeinschaft (Vater u.Tochter verdienen) kein Anspruch auf Hartz IV hat.
Kann es denn wirklich sein das ich bei meinen Verdienst meiner Mutter Unterhaltsverpflichtet bin?Oder was muß ich laut HartzIV dazugeben?
Danke
Was muß ich zum Haushalt dazu zahlen?
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Du musst deinen Anteil an den Miet- und Heizkosten sowie Lebensmittel, Strom und Co. tragen. Oder schlichtweg ausziehen.
Turtle -
Ich muss schon wieder den Kopf schütteln.
Meine Eltern waren nie im Hartz 4 Bezug und ich habe eigentlich immer zu Hause gewohnt, mal mit Arbeit, mal ohne. Aber für mich stand nie die Frage ob und wieviel ich zahle.Wir haben auch sobald ich berufstätig war einen Mietvertrag aufgesetzt und für meine Nahung und so bin ich ab dem Zeitpunkt auch selbstverständlich allein aufgekommen.
Angela