Hi.
Ich habe meinen Antrag auf Alg II U25 so eingereicht, wie mein Amt es mir aufgetragen hat. Ich habe auch bei Hilfsorganisationen den Antrag prüfen lassen. Amt und Hilfestellen sagten beide, der Antrag sei korrekt.
Nun wurde es aber verwirrend.
Das Amt schlug mir nun zwei Optionen vor.
1. Entweder ich reiche binnen 3 Tage ein Wohnungsangebot ein
2. Oder ich warte mit dem Wohnungsangebot, dafür aber sollte ich die Finanzen meiner Eltern und Geschwister offenlegen.
Da es unmöglich war innerhalb von 3 Tagen ein ein passendes Angebot zu finden, wählte ich Option 2.
2 Monate später erhielt ich Antwort, dass mein Antrag abgelehnt wurde, da Einkommen von Eltern+Geschwister unseren Haushalt nicht hilfsbedürftig werden lassen würde. Ich bin aber durch §22 (Leute U25 dürfen eine eigene Wohnung über das Amt beziehen unter bestimmten Bedingungen) berechtigt, eine eigene Wohnung zu erlangen. Nachweise dazu haben mein Arzt, 2 Amtsärzte und das Jugendamt erbracht. Zudem hat meine Sachbearbeiterin gesagt, dass §22 auf jeden Fall Anwendung an mich findet.
Kann es sein, dass die oben genannte Option 2 meinen Antrag auf ALG II U25 + Wohnung in einen Antrag für meine komplette Familie verwandelt hat und dass es da einfach ein Missverständnis gab?
MfG