hi
ich versuch das hier mal so kurz wie möglich zusammenzufassen ....
alsooo....
ich beziehe alg2 und wohne in einer 38qm 1 zimmer wohnung. ich leide an panikattaken und angstzuständen, seid dem ich hier wohne ( 5 monate ) hat sich der zustand meiner krankheit verschlimmert. ich kann nicht mehr allein bleiben. mein bester freund ist fast täglich jetzt bei mir. oft muss er auch bei mir übernachten.
da er noch zu hause wohnt bei seinen eltern und sich aber nicht mehr mit denen versteht, kam uns der gedanke eine WG bzw Haushaltsgemeinschaft zu gründen. so wäre ich nicht mehr allein und er hätte mehr ruhe.
wir haben dann einen antrag auf wohnungswechsel gestellt. dazu haben wir gleich ein wohnungsangebot beigelegt.
2 zimmer
78qm
580 € inkl. nebenkosten
dazu käme dann halt noch gas und strom.
am freitag bekam ich dann einen brief vom jobcenter, eine ablehnung des antrags.
in dem stand :
Ihrem antrag auf wohnungswechsel kann nach prüfung leider nicht entsprochen werden.
begründung: sie beziehen leistung nach dem sgb2. in diesen leistungen sind auch die kosten für eine angemessene unterkunft enthalten.
Z.Zt. bewohnen sie eine einraumwohnung mit einer gesamtwohnfläche von rd 38qm. demzufolge sind sie ausreichend mit wohnraum ausgestattet. auch für 2 personen ist dieser wohnraum angemessen.
sie habene in wohnungsangebot mit einer bruttowarmmiete von 581€ zu ihrem antrag eingereicht . bei bildung einer wohngemeinschaft mit herrn ... würden hier 290,86 € mietanteil auf sie entfallen. ihre jetzige miete beträgt 335,50 € und anerkannt werden davon 328,71 €.
sollten sie sich trotz ablehnung zur anmietung der wohnung entscheiden, werden im ersten jahr nach einzug 290,86 € abzüglich warmwasseranteil anerkannt. sollten sie länger als ein jahr zusammen wohnen, weise ich jetzt schon darauf hin, dass sie dann nicht mehr als wohngemeinschaft anerkannt werden können, sondern das von einer verantwortungs- und einstehendsgemeinschaft ausgegangen werden muss. da die wohnkosten für einen 2 personen haushalt unangemessen sind, würden ab dem 2. jahr nach dem einzug also nur 444,00 € als unterkunftskosten anerkannt werden und herr... würde mit ihnen zusammen in einer bedarfsgemeinschaft geführt werden.
weiter mieterhöhungen und ect. können nicht übernommen werden. anspruch auf darlehen des bezuges werden bereits zum jetzigen zeitpunktes ausgeschlossen.
ich bedaure ihnen keinen günstigeren bescheid erteilen zu können.
die entscheidung beruht auf § 22 sgb2.
ich verstehe nicht warum wir diese wohnung nicht bewilligt bekommen. bzw warum unser antrag auf wonungswechsel abgelehnt wurde.
laut meines wissens, darf man in einer haushaltsgemeinschaft sich eine wohnung suchen die bis zu 756,00€ warm beträgt.
nun wissen wir nicht mehr weiter und hoffen auf ein par ratschläge oder tips wie wir jetzt weiter voran gehen können.
ich muss hier wirklich dringend ausziehen denn diese 1 raum wohnung ist viel zu klein für uns beide. außerdem wollen wir ja nicht in einem bett schlafen. da brauch schon jeder seinen freiraum.
tut mir leid das es jetzt doch so viel geworden ist