Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum. Wenn nicht, wäre es nett wenn ihr mein Thema entsprechend verschiebt.
Ich hatte Ende 2009 einen Arbeitsunfall und bin seitdem krankgeschrieben.
Vor meinem Unfall hatte ich einen Minijob (120 EUR pro Monat) und erhielt zusätzlich ALG2 - sprich das Verletztengeld wurde über die ARGE in Höhe des ALG2-Ansprungs ausgezahlt.
Nun erhielt mein Mann eine Gehaltserhöhung, so dass unser ALG2-Anspruch wegfällt.
Dadurch wird das Verletztengeld ja nicht mehr von der ARGE gezahlt, sondern direkt von der Berufsgenossenschaft - diese lässt sich jetzt jedoch mit der Berechnung ewig Zeit.
Kann von euch jemand abschätzen wieviel Verletztengeld ich bekommen müsste?
Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Verletztengeld oder ist dieser mit dem Wegfall der "Hilfebedürftigkeit" auch verfallen?
LG Kiara