[qoute]Ich soll mir meine Rechtschreibung anschauen? Das sagt mir jemand, der noch nichtmal Investitionen korrekt schreiben kann? Lächerlich.
Troll? Als Mod? [qoute]Ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, dein Verhalten bestätigt das gänzlich![/qoute]Ich glaube, du trollst dich. Deine allgemeinen Beleidigungen von Behördenmitarbeitern -wie oben von dir erfolgt- sind nämlich unter aller Sau! [qoute]Eine Sachliche und Objektive Meinung, ist auch wenn sie einem nicht Passt, keine Beleidigung[/qoute]Hiermit erteile ich dir ein virtuelles Hausverbot.[qoute]Welches rechtsmittel berechtig dich dazu? ich habe bislang keine Verstösse begangen! Im geneteil zu dir, der sich gleich über mich Lustig macht und als Rechtschreibkünster zu erkennen gibt![/qoute] Solltest du hier nochmal posten, wirst du gesperrt! [qoute]§240 StGB[/qoute]
Turtle [/qoute]
Bitte nicht Falschverstehen, ich würde aber gerne wissen was ihr Unter Meinungsfreiheit Versteht.
Wie weit kann man das Persönlichkeitsrecht auf Meiungsfreiheit beschneiden?
Wie ist es mit der Meinungsfreiheit in Foren, darf dieses Grundrecht durch Forenregeln beschnitten werden und wer hat für das Passende Mass/Norm zu sorgen, woran wird das gemessen, KB, beiträge, sinn und unsinn der Inhalte?
Klar bei Rechtsverstößen usw. oder gegen die Guten sitten bzw. Treu und Glauben, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, da muss man einschreiten!
Aber wen sagen wir nur eine Diskussion Unangenehm Verläuft, sagen wir den Moderator, Sysop, Forenmaster, oder normalen Usern, nicht in den Kram passt, kann man dann einfach die Meinung andere Aussperren, threads Schließen? Wo ist hier das Mass der Dinge?
Würde das nicht einer Primären Gesichts oder Geistekontrolle gleich kommen, Zensur Pur, oder eigene Propagande zum zwecke der Mod's?
Ich nehme mal den Art 3 GG als Beispiel, aber ich weis das einige gleicher sind und das andere für andere wieder gleichgültig sind, obwohl das so nicht Gedacht und auch nicht Geschieben ist!
Wo sollte man den Cutter ansetzen, bevor einem etwas Aufstöst, oder nach dem unangenehen Geschmak der Differenzierten Meinung, oder sollte sich die Meinungsfreiheit austoben können bis diese vor lauter Freiheit in der ewigkeit sich selbst Liquidiert?
Admin's und Moderatoren scheinen sich ihrer Aufgaben und Positionen manches mal nicht bewust zu sein.
Ihre Aufgabe ist es zumindest nicht geltende Rechtsprechung durch eigen Forenregeln zu Umgehen oder andere damit in ihren Rechten einzuschränken.
Auch wenn die Position der Admin's und Mod's nicht einfach ist, rechtfertigt dies nicht eigene Gesetze oder auslegung dieser umzusetzen.
Forenregeln, sind ein Virtueller Verhaltenscodex und keine Gesetzesbestimmung oder nach §§AGB, BGB, HGB usw. und nicht als Vertragsbestimmung anzusehen!
Selbst eine Vereinbahrung zu einem Verhaltenscodex, berechtigt nicht zur Verweigerung der Rechtsansprüche!
Äußerungen in Internetforum werden von der Meinungsfreiheit gedeckt - LG Münster, Az.: 8 O 407/07 und OLG Köln "Meinungsfreiheit im Internet" (Az.: 6 U 152/99)
Es ist daher anzuzweifeln ob eine Regelung in einem Verhaltenscodex bestand hat, wenn diese der Rechtsprechung widerspricht!
Weiterhin währe anzunehmen das solch Unlautere Vereinbarungen die gesamte freiwillige Regelvereinbarung ausser kraft setzt!
Es währe also Festzuhalten, das ein Betreiber einer Öffentlichen Plattform zwar Bestimmen darf wer an seinem Virtuellen Angebot teilhaben kann!
Er darf auch eine Verhaltensregel aufstellen, diese darf aber nicht gegen geltendes Recht Verstoßen!
Er darf aber auch nicht in die Beiträge einzelner oder der Gemeinschaft seiner Meinung unterwerfen, sondern muss vielmehr sich von den meinungen dritter in einem Haftungsausschluß distanzieren.
Auch ist es Schwer Vorstellbar das Virtuelle Personen eine Beleidigung erleiden, selbst wenn diese offensichtlich auf die Natürliche oder Juristische Person,
die sich zur wahrung der Anonymität hinter dem Nutzernamen verbirgt, abzielt!
Es ist jedem selbst überlassen ob er sich den Schuh anzieht oder sich davon Abwendet.
Das ist nicht die Aufgabe von Administratoren oder Moderatoren!
Die Verwaltungsaufgaben der Administratoren und Moderatoren umfasst keines falls die aufgabe anderen Vorzugeben was diese Schreiben oder Lesen, Denken oder Wissen dürfen, solange keine Rechtswidrigkeit oder Gesetzes Verstoß vorliegt!
Auch ist es diesen Personen nicht gestattet nach eigener Willkür zu entscheiden welcher Beitrag zu den Positiven und Welcher zu den Negativen zählt und diese zu Verändern oder zu Entfernen!
Die Aufsichtfunktion kann sich nur auf den Zugang und auf die Rechtliche bzw. Gesetzliche beschränung beziehen, jedoch nicht auf die Subjekidentität der eigenen Meinung der Admin/MOD's!
Selbst die Zugangskontrolle ist Rechtlich nicht ganz einfach, in einer Geschlossenen Benutzergruppe kann die Aufsichtsperson entscheiden wer wann zugang zu den Virtuellen angeboten erhält.
Bei einer öffentlichen und offenen Gestalltung des Virtuellen angebotes ist eine Filterung durch Ausschluß von Personen nicht Rechtens!
Hier sind nur die Rechtsmittel gegeben die eine Sanktionsmöglichkeit bieten können!
Jedoch nicht die möglichkeit für die Aufsichtspersonen Eigenmächtig zu entscheiden "Du kommt hier net rein!" getreu dem motto "alle oder keiner!"
Hierzu auch § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG
AG Frankfurt, Az. 31 C 2575/07
LG Muenchen Az.: 30 O 11973/05 - Hausrecht bei Internet-Foren
LG Köln, Az. 28 O 344/07
LG Düsseldorf, Az. 2 a O 314/07
LG Karlsruhe, Az. 9 S 564/06
Der Tenor dazu lautet, solange kein Betroffener einen Rechtsanspruch geltend machen kann, ist auch keine einschränkung zulässig!
Ich will damit betonen das es nicht darum geht Rechts und Gesetzeswidrigkeiten zu Unterstützen, sondern nur um die umsetzung der Meinungsfreiheit gemäß Art 5.GG und das sich hieraus Pflichten für alle beteiligten ergeben!
Nur weil einer Unschön Schreibt oder Brisante Themen aufnimmt o.ä., hat keiner das Recht ihn zu Zensieren, Editieren oder zu Löschen, auch wenn er sich dieses Recht in die Nutzungsregeln Schreibt, ein solches vorgehen ist und bleibt Rechtswidrig und kann auch entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen!
Der mündige Bürger darf also schreiben was er will.
Wir Moderatoren und Admins dürfen niemandes Meinung beschneiden, deren sorgen gelten dafür, dass uns dieses Board erhalten bleibt.
Rein Rechtlich kann jeder gegen Sperrungen und Ausschluß nicht nur eine Einstweilge Verfügung erwirken oder Zivirechtlich Maßnahmen ergreifen (Referenzurteile s.o.), erkann auch Strafanzeige gegen Unbekannt (der Nick ist keine Natürlich oder Juristische Person) und jeder Anwalt wird sich über die tod sichere Einnahme nebst Abmahnsumme genüsslich die Fingerreiben und in so einem Board bietet sich die Sammelklage nahezu an!
Ich stelle also Abschließend fest, Zensur und Propaganda sind auch Mod's und Admins nicht erlaubt, auch wenn diese sich mit ihren Imaginären Forenregeln über Gesetze und Götter hinweck heben.
Abschließend möchte ich erklären steht auch dieset Beitrag unter dem Schutz der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG und §§EMRK usw. und wurde nach Veröffentlichung Öffline gesichert sowie eine Ablichtung angefertigt, wonach die zuvor genannten Rechtsmittel bei Rechts und Regelverstoß umgesetzt werden können.
Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht
MFG
EDi