Hallo Leute,
ihr könnt mir gratulieren. Zumindestens habe ich jetzt was auf geringfügiger Basis gefunden. Also das heisst , ich werde erst mal bis zu 400 Euro eingesetzt werden.
Ich werd auch nächste Woche zum Job center gehen und erst mal den Arbeitsvertrag einreichen. Da ich unterschiedlich eingesetzt werde. kann ich aber erst Ende April, Anfang Mai eine Verdienstbescheinigung abgeben können.
Wenn ich jetzt eine SV-pflichtige Tätigkeit gemeldet habe wurde mir erst mal die Zahlung des ganzen folgenden ALG II Geldes gestrichen bis ich die Verdienstbescheinigung eingereicht habe. Das war ja auch in Ordnung, weil man eine Überzahlung vermeiden wollte.
Wie wird es hier gehandhabt. So werde ich jetzt z.B. erst mal stundenmäßig so beschäftigt das ich nicht mehr als 100 Euro verdiene. So das ich ja eigentlich auf mein ganzes ALG II angewiesen bin. Muss ich damit hier auch rechnen das man mir meine Zahlungen erst dann freigibt wenn ich die Verdienstbescheinigung zum Job Center gebraucht habe?
Angela