Hallo,
wird das im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung erzielte Einkommen als anrechenbar oder als Aufwandsentschädigung betrachtet?
Wird es also auf das Alg II angerechnet oder nicht?
Danke im Voraus,
Karsten
Einstiegsqualifizierung: Anrechenbares Einkommen oder Aufwandsentschädigung?
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Es ist Einkommen und wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu bereinigen (also 100 Euro grundsätzlich frei und dann 20% vom Rest).
Turtle
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Alles klar, schönen Dank.
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Tach
Könnte mir mal bitte jemand erklären was diese 20% vom Rest bedeuten soll!!???
Desweiteren habe ich gelesen das es manchmal auch nur 10% sind wie errechnet sich das?
Vielen Dank schon mal
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Na, zb bei 250 €
100 € frei und 20% vom Rest (20 % von 150 €) nochmal 30 € frei, ergo kommen 120 € zur Anrechnung...
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