Der Link von Herrn Pumpe ist uralt und enthält unwahre Behauptungen.
So ist z.B Verpflegung nicht in Abzug zu bringen...schon garnicht mit 35% des Regelsatzes...:mad:
Siehe Dienstanweisumg.:
7) Von Angehörigen gewährte unentgeltliche Verpflegung ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da diese außerhalb der in den §§ 2, 3 und 4 Nr. 4 Alg II-V genannten Einkommensarten bereitgestellt wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 11 Alg II-V). Näheres ist der Rz 11.63 der fachlichen Hinweise zu § 11 zu entnehmen.