Hallo!
Ich bin 23 Jahre alt und habe nach meiner Ausbildung drei Jahre Vollzeit gearbeitet und dann meine Stelle verloren. Ich bezog danach zwei Monate Alg I bis ich in eine Weiterführende Schule eintrat um mein Abitur nach zu holen. In dieser Zeit bekam ich für ein Jahr Bafög, für das zweite Jahr beantragte ich keine finanziellen Mittel. Nach einem Jahr und drei Monaten beendete ich die Schule vorzeitig ohne Abi. Ich wollte mich jetzt Arbeitssuchend melden und bekam die Auskunft Hartz IV zu beantragen. In meinem Bekanntenkreis wurde aber gesagt dass ich noch anspruch auf Alg I habe! Wer hat jetzt recht? Kann ich Ansprüche bei der Agentur für Arbeit Geltend machen oder nicht?
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe und Auskünfte!
"Arbeitslosengeld I" - Ja oder Nein?
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Ich bin 23 Jahre alt und habe nach meiner Ausbildung drei Jahre Vollzeit gearbeitet und dann meine Stelle verloren. Ich bezog danach zwei Monate Alg I bis ich in eine Weiterführende Schule eintrat um mein Abitur nach zu holen.
(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.
Innerhalb der vierjährigen Frist kann der Restanspruch geltend gemacht werden.
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Auf jedenfall Danke für die Hilfe!