Studenten in grundsätzlich BAföG-förderungsfähigen Studiengängen können kein ALG II bekommen (auch wenn sie kein BAföG bekommen). Der Gedanke ist, wer studiert, kann nicht auch noch arbeiten.
Es gibt aber auch Teilzeitstudiengänge die grundsätzlich nicht BAföG-förderungsfähig sind. Hierbei ist der Gedanke, dass Teilzeitstudiengänge ja eben für Menschen eingerichtet werden, die anderweitig tätig sind, im Beruf oder mit Kindern, …
Demnach müssten Studenten im Teilzeitstudiengang doch ALG II berechtigt sein, oder? (Unter der Voraussetzung, dass sie dann auch bereit sind, eine Arbeit aufzunehmen.) Wenn dem so ist, müssen sie dann dem Arbeitsmarkt zu 100 % zur Verfügung stehen, oder reicht auch weniger (50 %) aus?
Wir haben gehört für Studenten gibt es auch unter Umständen eine Härtefallregelung über die sie von der ARGE Geld auf Darlehensbasis bekommen. In welchem Rahmen kann dies geschehen, wie verhält es sich dabei mit der Sozialversicherung?