Hallo Zusammen,
ich bin sehr froh, so ein tolles Forum gefunden zu haben und hoffe, ihr könnt mir meine Frage beantworten:
Wenn man eine Wohnung bewohnt, die insgesamt ca. 100 Euro über dem Satz der Arge liegt, sich jedoch Eltern dazu bereit erklären, diesen Fehlbetrag als zweckgebundene Zuwendung zu übernehmen - geht das? Ggf. kann dieser Betrag auch direkt an den Vermieter gezahlt werden.
Lieben Dank für eine Antwort und herzliche Grüße,
Inselchen