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(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen. Die Antwort steht bereits im Gesetz. Das Jobcenter ist keine der in § 15 genannten Stellen. Es ist weder nach Landesrecht zuständig,noch eine Krankenversicherung. Über § 15 geht also gar nichts. Wenn du eine Frage ans Jobcenter hast, hol dir einen Termin und stell sie v…
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Wenn sie/ihr derzeit keine Leistungen vom JOBCENTER bekommt,dann kann der Termin beim Psychologen auch nicht vom Jobcenter sein,denn die betreuen nur Leistungsempfänger nach dem SGB II. Wenn also meinst du überhaupt mit “Arge“?! Und wie kann man mit einer Arge telefonieren,wenn es die seit 2011 nicht mehr gibt?!
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Stell doch das Urteil des SG mal ein. Denn gegen das musst du ja weiter vorgehen. Es dürfte auch nicht der Rechtslage entsprechen, denn das Sozialamt ist in der Leistungspflicht: sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/e…s1=&s2=&words=&sensitive= Zitat: „Vielmehr ist nunmehr der beigeladene SH-träger als eigentlich Leistungsverpflichteter auch zuständig für die Erfüllung eines etwaig höheren als des bereits gewährten Anspruchs (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil 22.1.14 – L 13 AS 190/12, juris…
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Für das Laminat sehe ich so oder so keine Möglichkeit. Wenn es eine behindertengerechte Wohnung ist, der Vermieter auch gewusst hat, dass er an einen Rollstuhlfahrer vermietet, dann ist das beschädigte Laminat wohl normale Abnutzung. Das Sozialamt wird nicht das Eigentum des Vermieter ersetzen. promietrecht.de/Renovierung/ei…schaedigt-wurde-E2033.htm
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Bedarsfgemeinschaft - Endet diese wenn einer Teilzeit und einer Minijob macht?
Turtle1972 - - Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft
BeitragWie sieht es aus womit?
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Zum einen: Mediengestalter und "Meisterfotograf" haben recht wenig miteinander zu tun. Zum anderen: Mediengestalter, insbesondere, wenn der Abschluss rein schulisch erreicht wird, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt, denn diejenigen, die ihre Ausbildung dual absolviert oder gar Grafik studiert haben, werden bei den sowieso schon knappen offenen Stellen natürlich bevorzugt. Ansonsten verstehe ich jetzt nicht, was mit deiner Erstausbildung ist. Wurde sie jetzt abgeschlossen und nur der 34er Sc…
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Der Widerspruch gegen die Aufhebung hat keine aufschiebende Wirkung, wohl aber gegen den Erstattungsbescheid. Und darum geht's ja.
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Ich verstehe nicht. Es geht nicht um die Hauptforderung. Verwaltungsakt in einer Mahnung sind nur die Mahngebühren. Ob der Widerspruch der anno dunne eingelegt wurde, nun berechtigt ist oder nicht: er hat aufschiebende Wirkung und deshalb darf nicht gemahnt werden. Es sei denn, der Widerspruch hat sich tatsächlich nur gegen die Anhörung und nicht gegen den AuB gerichtet. Dann ist der AuB bestandskräftig und die Mahnung incl. Mahngebühren auch berechtigt. Das wird sich dann im Widerspruchsverfahr…
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§ 22 Abs. 6 SGB II: Zitat: „(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranla…
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Du musst gegen die Mahngebühren in Widerspruch gehen mit der Begründung, dass ein Widerspruchsverfahren läuft und das aufschiebende Wirkung hat. Den Widerspruch richtest du bitte an den Inkassoservice.
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Zahl das Jobcenter nachträglich die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungskosten?
Turtle1972 - - Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft
BeitragDas JC erstattet da nichts. Wieso auch? Es hat doch nicht zuviel Geld erhalten, oder?!
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Der Widerspruch auf eine Anhörung wäre sowieso unzulässig gewesen. Gegen den darauf folgenden Bescheid hättest du in Widerspruch gehen müssen. Wenn du ab Oktober 17 Leistungen bekommen hast, wirst du auch ab Oktober vom JC krankenversichert. Das steht im Normalfall auch im Bescheid. Du kannst ja deinen Bescheid mal hochladen.
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Zitat: „Wie soll ich dem Jobcenter jetzt das geforderte Geld zurückzahlen? Können die mir monatlich noch mehr abziehen? Muss ich das überhaupt zahlen? “ In Raten? Zitat: „Warum muss ich meine Krankenkasse bezahlen, wenn das Jobcenter mich nicht rechtzeitig anmeldet? “ Wahrscheinlich, weil du im Oktober 2017 aufgrund letzter Lohnzahlung (Zufluss) noch gar keinen ALG 2 Anspruch hattest, oder? Ab wann wurde denn (wieder?) ALG 2 bewilligt? Oder habt ihr durchgehend von 2016 an ALG 2 bezogen? Zitat: …
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ALG2 & Schimmel
BeitragDas ist schlecht zu sagen, weil das mietrechtliche Verfahren eigentlich so weit gekommen ist, dass der Vergleich einfach durchgesetzt werden muss und die Wohnung ist wieder in Ordnung.
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Die Sendung war interessant, aber bei weitem nicht produktiv genug. Richtig Klartext hat niemand geredet oder reden dürfen.
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Du möchtest eine echte Diskussion, ob ALG 2 ausreichend ist? Manche leben schon seit Jahren davon, davor ggf. von Sozialhilfe. Sie leben noch, sind nicht verhungert, großteils auch nicht obdachlos. Offensichtlich kann man davon leben, oder?
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Luca, sie verkauft in Gewinnerzielungsabsicht, denn 2000 Euro werden selbst die teuerste Leinwand und Farbe nicht gekostet haben. Daher haben wir dann hier eine selbständige Tätigkeit und die Bilder sind allenfalls Ware oder Betriebsvermögen. Der Gewinn ist Einkommen.
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1. Es wird nach Zufluss angerechnet, also im Oktober 17. 2. Hier kommt es darauf an, ob das JC von der Beantragung von UVG wusste oder nicht. Wusste es das nicht, muss du gem. § 34b SGB II Kostenersatz für das UVG während des ALG 2 Bezuges, in deinem Beispiel 09/17 bis 03/18 leisten. Wusste es das JC und hat Erstattung beim Jugendamt beantragt, bekommst du es gar nicht ausgezahlt. Wusste das JC von der Beantragung und hat versäumt, Erstattung zu beantragen, dann bekommst du das Geld, ohne, dass …