Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele jugendliche Schüler suchen einen Ferienjob. Sie möchten ihr Taschengeld aufbessern. Ein gute Sache, denn sie bekommen zusätzlich einen ersten Einblick in die Arbeitswelt. Doch es sind einige Regeln zu beachten. Es gibt Altersgrenzen und zeitliche Grenzen zu beachten.
Wer einen Ferienjob annehmen will, sollte mindestens 15 Jahre alt sein. Maximal vier Wochen pro Kalenderjahr darf ein Ferienjob dauern, also exakt 20 Arbeitstage. Der Jugendliche darf an fünf Tagen in der Woche bis zu acht Stunden täglich arbeiten, allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr. Für den Samstag und den Sonntag gilt ein Arbeitsverbot. Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten in Krankenhäusern oder Gaststätten.
Einschlägiges Gesetz für Ferienjobber unter 18 Jahre ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dort sind die oben genannten Arbeitszeiten festgeschrieben. Das Gesetz schreibt auch vor, dass Schüler nur Arbeiten übernehmen dürfen, die sie körperlich nicht überfordern oder ihre Gesundheit nicht gefährden. Nicht erlaubt sind Arbeiten bei Lärm, Hitze, Kälte oder am Fließband.
Sind die Schüler, die einen Ferienjob machen, 13 bis 14 Jahre alt, so dürfen sie nur bis zu zwei Stunden am Tag leichte Aufgaben ausführen, etwa Zeitungen austragen. Pausen sind genau festgelegt.
Während des Ferienjobs sind die Schüler über den Betrieb unfallversichert.