Fachrichtungswechsel bei BAföG-Anspruch

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster müssen Studenten einen Fachrichtungswechsel mit dem BAföG-Amt absprechen. Ansonsten können sie ihren BAföG-Anspruch verlieren.
So muss laut dem Bundesausbildungsförderungsgesetz der Fachrichtungswechsel schriftlich begründet werden, wenn das ditte Fachsemester des Erststudienganges abgeschlossen ist. Dabei sind nur bestimmte Gründe zulässig, um den Förderanspruch nicht zu verlieren. Im konkreten Fall ging es um die fehlende Eignung zu dem bisher gewähltem Fach. Dies ist ein tragender Grund; er muss jedoch vom Studierenden nachgewiesen werden. Schlechte Berufsaussichten hingegen reichen für einen Wechsel des Studienfachs nicht aus.

Weiterführender Hinweis der Redaktion: Ein Wechsel ist problemlos bis zum vierten Fachsemester möglich. Man muss den Richtungswechsel nicht begründen. Die Förderung nach dem BAföG läuft weiter. Dennoch gibt es einen Nachteil: die Förderungshöchstdauer wird mit dem Studium des neuen Faches nicht nach hinten hinaus geschoben, sondern die bisher absolvierten Semester werden auf die Förderdauer angerechnet. Das kann bedeuten, dass der BAföG-Anspruch schon vor Abschluss des Studiums ausläuf

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