Fachanwalt Sozialrecht

Hat ein Rechtsanwalt auf einem Rechtsgebiet besondere Erfahrungen und Kenntnisse, so darf er die Bezeichnung Fachanwalt für diesen Berech führen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht ist somit ein Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Soziarechts diese besondere Kenntnisse und Erfahrungen besitzt. Fachanwalt für Sozialrecht ist somit eine zusätzliche Berufsbezeichnung. Es ist kein Geheimnis, dass diese Spezialisierung durch Fachanwälte für etwa 80 Prozent der Menschen, die einen Rechtsanwalt suchen eine entscheidende Rolle. Deshalb ist der Titel Fachanwalt unter Rechtsanwälten begehrt.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht beschäftigt sich vor allem mit Rechtsgebieten, die im SGB, dem Sozialgesetzbuch geregelt sind. So regelt beispielsweise das SGB II die Voraussetzungen für den ALG 2 Bezug, ist also für Hartz IV Empfänger die entscheidende gesetzliche Grundlage. Weiter Rechtsgebiete des Sozialrechts sind das Sozialversicherungsgecht oder auch das Schwerbehindertenrecht.
Unsere Internet-Plattform sozialhilfe24.de des Vereins Für soziales Leben e.V. bietet jedem Fachanwalt für Sozialrecht die kostenlose Möglichkeit, sich in ein Rechtsanwaltsverzeichnis einzutragen. Diese Verzeichnis soll nicht nur Hartz IV Betroffenen helfen, einen Fachanwalt in ihrer Nähe zu finden. Ein Eintrag im Rechtsanwaltsverzeichnis ist aber auch für die Fachanwälte attraktiv, denn mehrere tausend Leser am Tag können auf sie aufmerksam werden.

3 Gedanken zu „Fachanwalt Sozialrecht“

  1. NOTFALL / TERMINSACHE Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte!

    Brauche dringend einen Rat,ob MEIN eigener Anwalt folgendes darf:
    Lebe mit 2 erwachsenen Söhnen (22 u. 24 J.). Als wir 2010 einen Fachanwalt für Sozialrecht wegen diverser falscher Bescheide benötigten liess er sich von uns dreien eine Prozessvollmacht unterschreiben (korrekt, obwohl wir in einer BG lebten).
    Nun kam es kürzlich zum Termin vorm SG Hannover. Es ging in diesem Termin um 10 % zu wenig Unterkunftskosten seit dem 7.11.2006 – also 46 Monate a`61 € – das sind 2.800 €.Bis so ein Verfahren eröffnet wird,dauert es lange.Heute bin ich auch auf Grund von Jahrelangem Mobbing durch die ARGE,einer Autoimmunerkrankung sowie einer chronischen Krankheit Retnerin und beziehe lediglich Sozialgeld vom Jobcenter. Mein älterer Sohn arbeitet seit kurzem und der Jüngere leistet gerade seinen Grundwehrdienst ab. Endlich kam es nun kürzlich zum Termin. Unser Anwalt schickte seine Vertreterin (ohne wirkliche Aktenkenntnis) zum Termin und ich sollte als einzige an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.Ein Attest bestätigte, dass ich wegen akuter Erkrankung nicht anwesend sein könnte was auch kein Problem darstellte.- Wichtig, der Anwalt hat eine offene Forderung in Höhe von rund 140 € an meinen Sohn – die 1. Rate (50 €) zahlten wir. Der Rest steht noch aus.Nun stellte er ihm kürzlich einen Vollstreckungsbescheid zu !! Muss dazu sagen, dass wir leider wegen jahrelanger Sanktionen etc. in die Lage kamen, die eidesstattliche Versicherung abzulegen Ende 2009. – Wir verblieben also zum anberaumten Termin mit der Vertreterin des Anwalts telefonisch so, dass sie sich in unserem Interesse AUF WIEDERRUF vergleicht.Stimmen wir dem Vergleich zu, wird er nach 14 Tagen rechtskräftig. Wir bekamen Recht vom Gericht und sollten 1000 € bekommen. Unserer Meinung nach ist knapp ein Drittel aber recht wenig wenn man bedenkt, dass wir seit 2006/07 immer zu wenig Geld bekamen. Statt dessen hagelte es zusätzlich Sanktionen, ich wurde zu einer EGV genötigt obwohl ich nachweislich seit 1987 chronisch krank bin etc.pp. Lange Geschichte! Nun ist die besagte Vertreterin aber merkwürdiger Weise nicht zu sprechen, im Mandantengespräch…. plötzlich rief heute unser eigentlicher Anwalt an. VOR der Verhandlung unterliess er es auch geflissentlich wg. dem Vollstreckungsbescheid uns einen Termin zu geben, Stellung zu beziehen.Zum Vollstreckungsbescheid meines Sohnes kam es übrigens,weil er fÜR IHN wegen ungerechtfertigter den Antrag auf PKH einholen wollte ?! Sonst taten wir das immer alleine. Er wurde angeblich abgelehnt vom Gericht und Herr Ra. K. erstellte seine Kostennote. Wir erkundigten uns beim Gericht und erfuhren, dass NUR DER ANWALT SELBST einen Widerspruch /Brief erstellen solle und meinem Sohn dann die PKH zugesprochen werden würde.
    Nun war der Anwalt wegen der Mehrarbeit verärgert, stornierte aber seine Rechnung und wandte sich wiederum an die Geschäftstelle des AG. Kein Brief, keine Erklärung – bis er dann erneut schrieb,das Gericht hätte die PKH nun doch verwehrt und er bittet um Ausgleich?!! Wie kann es sein, dass es mal JA und dann wieder NEIN heisst im gleichen Gericht ? Reine Ermessensfragen oder Sympathie? Bis zum heutigen Tage haben wir keine Begründung. — Aus den ehemals 142 Euro stehen nun fast 300 € im Vollstreckungsbescheid !! Da man sich schon eigenmächtig entgegen der Absprache OHNE WIDERRUF (Einwilligungsvorbehalt?) bei Gericht auf – unserer Meinung nach zu geringen 1000 € – verglichen hat teilt mir der ehemals Prozessbevollmächtigte RA. K.heute nicht sehr freundlich am Telefon kurz und knapp mit, dass die Überweisung des Jobcenters auf sein Konto `umgeleitet`wurde und er „sehr böse war damals. Fragen Sie doch Ihren lieben Sohn warum.“.Ich erklärte ihm, ich wisse natürlich vom Vollstreckungsbescheid. Nun zieht er sich das Geld ab und die Differenz überweist er auch nicht direkt auf mein Bitten an uns (“ Zahlendreher gibt`s ja immer!“)sondern schickt es uns als Verrechnungsscheck!!! Auf den Verwendungszweck bin ich schon gespannt. Mir kommt das ganze spanisch vor !!

    1) Kann man 2 verschiedene Aktenzeichen (Unterkunftskosten für die Familie und Sanktionen des einen Sohnes ) überhaupt vermischen ?

    2) Akkutattest und Krankschreibung lagen vor Verhandlungsbeginn dem Gericht und der Kanzlei per Fax vor! Trotzdem missachtete die Vertreterin unsere Vereinbarung, sich nur auf Widerruf zu vergleichen.

    ICH WAR KRANK IM 10 MIN. Prozess ABER DENNOCH VOLL GESCHÄFTSFÄHIG mit meinen 50 Jahren !!!

    Bitte helfen Sie mir schnellstens! Duch meine Krankheiten wurden mir bis auf 12 verbleibende alle Zähne auf einmal gezogen. Mein Kiefernchirurg behandelt mich aber nicht weiter, bevor ich sein Honorar für die Übergangsprothese bezahlt habe. Zudem muss ich dringend in eine REHA. Und nun `schleusst`unser eigener Anwalt, dem man ja vertraut, erst mal die angeordnetet Zahlung vom Gericht um, um seine Kostennote beglichen zu haben ??

    Unter dem letzten Punkt 3 im Beschluss steht: << Die Beteiligten gehen übereinstimmend davon aus, dass sich die Verfahren damit vollumfänglich erledigt haben. <<

    Das heisst doch, dass Widerspruch oder Rechtfertigung /Anhörung/Stellungnahme nun ein für alle mal erledigt haben, oder verstehe ich das falsch? In einem älteren Verfahren – ebenfalls vorm Sozialgericht Hannover – haben wir gegen das gleiche Jobcenter auch schon einmal gewonnen. Das nur so am Rande.

    Was raten Sie mir ? Kann doch meinen eigenen Anwalt nicht auf Zahlung der Differenz verklagen. Mir geht es gesundheitlich sehr schlecht. Telefonisch erreichen Sie mich über xxx. Bitte helfen Sie uns ! Was tun ? Sich ans Gericht wenden ?

    Ich bedanke mich im Vorraus und verbleibe mit freundlichem Gruss !!

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