Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Hartz IV

Nun gibt es die ersten Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Hartz IV. Das oberste deutsche Sozialgericht hat gestern nach mündlicher Verhandlung n unter anderem festgelegt, bis zu welchen Größen Eigentumswohnungen als Schonvermögen geschützt sind.

1. Zur Wohnungsgröße
Die Richter des Senats 7b, der für für Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Schlagwort: Hartz IV oder ALG II) zuständig ist, entschieden am Dienstag, dass Eigentumswohnungen nicht unangemessen groß sind, wenn die Wohnfläche bei einem Haushalt von vier Personen 120 Quadratmeter nicht überschreitet. Bei einer geringeren Familiengröße seien für jede Person Abschläge von 20 Quadratmetern vorzunehmen, wobei im Regelfall von einer Mindestzahl von zwei Personen auszugehen ist, so dass auch bei Einzelpersonen eine Größe von 80 Quadratmetern als angemessen anzusehen ist.
Hintergrund des anhängigen Falles war, dass der Klägerin das Arbeitslosengeld II und Leistungen für Nebenkosten und Heizung der Wohnung von der ARGE mit der Begründung verweigert worden waren, sie müsse zuvor ihre Eigentumswohnung verwerten, da sie die »angemessene« Größe von 60 Quadratmetern übersteige.
Im konkreten Fall hatte eine 25-Jährige aus der Nähe von Augsburg Arbeitslosengeld II bezogen, obwohl sie allein in ihrer 75 Quadratmeter großen Eigentumswohnung lebte. Die Sozialbehörde hatte die junge Frau zum Umzug und zum Verkauf der Wohnung aufgefordert, war damit aber vor dem Sozialgericht Augsburg gescheitert. Es sei selbst bei längerer Arbeitslosigkeit nicht sinnvoll, die Frau aus ihrem Lebensmittelpunkt zu reißen. Die Bundessozialrichter teilten diese Auffassung. Da die Frau vermutlich bald eine Partnerschaft oder eine Familie begründen werde, sei eine Wohnungsgröße von bis zu 80 Quadratmetern angemessen
(Az.: B 7b AS 2/05 R)

2. Fahrtkosten für den Umgang mit den Kindern
In einem anderen Fall entschied das Bundessozialgericht, dass einem getrennt von seinen minderjährigen Kindern lebenden ALG II-Empfänger zusätzliche Kosten für den Umgang mit den Kindern erstattet werden können. Zusätzliche Zahlungen hatte ihm die zuständige Behörde verwehrt, weil Vater und Töchter keine so genannte Bedarfsgemeinschaft bildeten. Die Kasseler Bundessozialrichter urteilten dagegen, dass sich die öffentliche Hand aus verfassungsrechtlichen Gründen an den Kosten beteiligen müsse.
3. keine Übergangsfrist fü Wohnungssuche bei „alten“ Sozialhilfeempfängern
Früheren Sozialhilfeempfängern, die schon damals (vor dem Inkrafttreten der Hartz IV Reformen am 1.1.2005) zum Umzug in eine „angemessene“ Wohnung aufgefordert worden waren, stehe keine neue Übergangsfrist für die Wohnungssuche nach Inkrafttreten von Hartz IV zu.

4. Wohngeldtabellen dürfen für Ermittlung der örtsüblichen Miete nicht herangezogen werden.
In einem anderen Fall stritt eine arbeitslose Mutter mit vier Kindern über die Kosten ihrer Wohnung. Mit 580 Euro hatte die ARGE ihr nur einen Teil der Miete bewilligt und sich dabei auf die bundesweit einheitlichen Wohngeldtabellen gestützt. Das Bundessozialgericht hielt dies für nicht zulässig. Es folgte damit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sozialhilfe. Damit gab dea Bundessozialgericht den auf, eigene Maßstäbe für die Angemessenheit einer Wohnung zu entwickeln, die den örtlichen Gegebenheiten besser entsprechen.

5. Umzug in anderen Ort nicht zumutbar
Ortswechsel wegen niedrigerer Miete ist ebenfalls nicht zumutbar. Ein ALG II Empfänger muss i.d.R. nicht in einen anderen Ort umziehen, um die Wohnungskosten zu senken.

6. Spielraum der ALG II Empfänger bei der Wohnungssuche
Das Bundessozialgericht billigte den Langzeitarbeitslosen außerdem einen gewissen Spielraum bei der Wohnungssuche. So müsse nur Ergebnis aus Größe und Quadratmeterpreis stimmen. Arbeitslose können also z.B. auch eine Wohnung mit leicht gehobener Ausstattung wählen, wenn sie sich dafür bei der Größe entsprechend einschränken.

55 Gedanken zu „Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Hartz IV“

  1. huhu kann mir jemand sagen ob es rechtens ist ich hab eine Wohnung in Aussicht gehabt die 15 Euro über dem Kaltmieten preis lag ich sagte dem guten mann das ich diese 15 Euro selber zahlen würde und trotzdem hat er sie mir verworfen ist das rechtes?

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  2. Ich zuche auch whonung aber die meisten ist die Preise zu hoch für 385 Euro finde ich keine Wohnung maximal wenn 2 Zimmer Wohnung ferlang die 420 Euro ist die Meter Preis dafür müsste arbeitsam eine Lösung finden wenn ich raus bin findet ich immer eine Wohnung leer da für lasen die Wohnung leer weil die Preis fochn Arbeitsamt die Preis zu niedrig ist das finde ich traurig aus Augsburg

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  3. Weiss jemand, wie lange darf Jobcenter gesätzlich Zeit um einen Wohnungsangebot zu bearbeiten haben? Mir wurde gesagt etwa 3 Tage, aber nach der letzten Einreichung ist schon fast eine Woche vergangen, und so wie ich ahne auch die Wohnung weg.Herzlichen Dank.

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  4. Hallo,ich hoffe das jeamnd von euch MIR weiterhelfen kann!Ich bin eine alleinerziehende Mutter,ich habe eine teilzeitbeschäftigung und bekomme leider Hartz 4(SCHON DER Name Hartz 4 bringt mich zum kotzen)ich würde gerne in eine andere Stadt ziehen,hier möchte ich nicht bleiben da ich hier nur eine beschissene Zeit mit meinem Mann hatte,ich bin hier einfach nicht glücklich,ich möchte jetzt wissen kann ich hier einfach so wegziehen oder mus es auch hier einen grund geben ,damit das job center mich ziehen lässt?freue mich auf eure antworten

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  5. Bei den meisten der Beiträge hier wird ganz deutlich, dass wir in Deutschland eine richtige „Vollversorgermentalität“ entwickelt haben. Die Verantwortung für das eigene Leben wird immer häufiger auf die Allgemeinheit abgewälzt!! Manche tun mir zwar leid, aber bei manchen fass ich mich an den Kopf! Wir können doch unmöglich Millionen von Hartz IV Empfängern alles finanzieren, was erstrebenswert erscheint. Wieso sollten wir die Einrichtung für die Möbel der ersten Wohnung aus Steuermitteln finanzieren? Weshalb wird sofort zum Amt gelaufen, wenn sich Rechnungen beim Stromversorger auftun, die selbstverschuldet sind, aber dann nicht bezahlt werden können?? Warum wird laut nach Hilfe des Staates geschrien, aber selbst so oft nicht angepackt?? Jeder ist in erster Linie für sich selbst verantwortlich, leider sind wir in Deutschland dabei, dass zu verlernen, politisch mitverursacht durch die unbegrenzte Zahlung von Leistungen wie Hartz IV! Sinnvoller wäre es allemal den Leistungsbezug zu begrenzen und die Voraussetzungen für den Bezug zu ändern. Ich sehe ein, dass jemand der schwerkrank ist Hilfe braucht, aber nicht das ein 18 jähriger Schulabbrecher Anspruch auf Unterstützung der Allgemeinheit hat! Ich bin dafür, dass eine alte Frau ihre Wohnung behalten darf, auch wenn diese teurer ist als der Mietsatz der normalerweise übernommen wird, ich sehe aber nicht ein, warum eine 16 jährige, die zu dumm zum Verhüten ist, eine Wohnung und Erstaustattung für ihr Kind aus Steuermitteln finanziert bekommt. Was ich sagen will ist, wir geben Unsummen für Sozialleistungen in diesem Land aus, viel mehr als in den meisten anderen Industriestaaten, dennoch geht es vielen nicht gut. Geld ist genug vorhanden, es müsste nur sinnvoller und gerechter eingesetzt werden.

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  6. Hier ist der Gesetzgeber gefordert

    denn wie schon das Bundesverfassungsgericht feststellte, fehlt die nachvollziehbare Bemessung der Harz-Sätze – schon für Erwachsene, und umso mehr für Kinder, die eben keine „kleinen Erwachsenen“ sind, sondern ganz eigene Bedürfnisse haben.

    Regelmäßig neue (andere) Kleidung ist nur eines davon. Meine Hemden passen mir auch nach 5 Jahren noch genauso wie als ich sie gekauft habe, aber bei Kindern ist 2x im Jahr komplett neu einkleiden angesagt.

    Alleine schon deshalb müssten die Sätze für Kinder höher sein als für Erwachsene. Von sonstigen Aufwendungen (Bildung, Sport, etc.) mal ganz zu schweigen.

    Leider kann man von unserer Bundesregierung da nicht viel erwarten. Wenn die gerade nicht mit sich selbst beschäftigt ist, kennt sie Harz-Empfänger nur als Sündenböcke, auf die man (verbal) einprügeln kann

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  7. Immer mehr Sozialempfänger ziehen vor Gericht und das ist gut so.
    Was aber kaum einer weis, ist das wenn man den Gerichtsweg einschlägt, erstmal alle Leistungen gestrichen werden.

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  8. Hallo,ich hab einen Bescheid bekommen, ich soll die Kosten meiner Unterkunft senken und kriege das nicht hin.Ich will nicht weg aus meinem Kiez in Berlin-Buckow, bin hier verwurzelt.Nach dem Tod meines Mannes und den Auszug meiner Kinder leide ich unter Depressionen und habe mehrere chronische Krankheiten, das Jobcenter hat mich per Eingliederungserklärung auch dazu genötigt EU-Rente zu beantragen.Ich halte die Situation momentan schwer aus.Ich war schon auf Wohnungssuche, alle Wohnungen im angemessenen Rahmen(378.-Euro)waren Bruchbuden oder als die Vermieter hörten, ich bekomme Übernahme von Jobcenter und brauche das schriftliche Wohnungsangebot,hatten sie dann ganz viele andere Bewerber für die Wohnung.Wenn die Frist abläuft wird mir das Jobcenter nur noch die Miete in Höhe von 378.- Euro überweisen, wenn ich bis dahin keine passende Wohnung gefunden habe, fallen automatisch dann Mietschulden an, denn meine Wohnung kostet zur Zeit 600 Euro,ist eine Dreizimmer-Whg.Ich ziehe in keine Platte, ich will eine Wohnung, wo ich den Rest meines Lebens in Ruhe und Frieden leben kann. Und ich kündige meine Wohnung nicht, bevor ich eine passende gefunden habe,somit werden sowieso Doppelmieten anfallen, die ja das Jobcenter nicht übernehmen will auch keine Renovierungskosten für die alte Wohnung.Mir ist schon alles egal, ich staune nur wie mit Menschen verfahren wird.Anstatt zu helfen, hauen sie dir Bescheide an den Kopf,sieh zu, wie du fertig wirst, auf Einzelschicksale kann keine Rücksicht genommen werden.vielleicht hat der eine oder andere einen Tipp, was man noch machen könnte, ich bin mit meinem Latein am Ende und lasse mich eben aus meiner Wohnung rausklagen.

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  9. Hallo,
    ich habe auch ein riesen Problem. Muss aus Gesundheitlichen Gründen Umziehen. Ärzliche Artteste liegen vor. Ich leide seid Jahren an Gelenk- und Wirbelsäulenschäden, bin auch im Juli 2009 an Krebs erkrankt. Werde Ihn aber besiegen. Mir wurden regelmäßige Wärmetherapie in Form von Vollbädern verschrieben. u.v.m. Meine Wohnung besitzt nur eine Dusche.Ich habe mir eine neue Wohung gesucht 2 Raum 46m² 303,-warm. Aber Die ARGE Lehn ab die Umzugskosten und die Kauion zu übernehmen.Ich würde aus privaten gründen Umziehen und die Wohnung ist nicht angemessen für Hartz IV. Wer kann mir helfen, wer hat ein Aktenzeichen kennt ein Urteil. Danke

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  10. HALLO zusammen ich hab da mal ne frage ich hab mit mein bruder zusammen gelebt doch der zieht wieder aus in ein anderes stadtteil und ich möchte gerne zentral bleiben das arbeitsamt hat mir auch eine neue wohnung bewilligt aber bezahlen sie mir auch den umzug an sich ( umzugswagen) ?? und die renovierungsarbeiten in meiner jetzigen wohnung ? mfg
    Samira

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  11. Hallo,
    was ist bloss los mit euch, alles schimpft und keiner unternimmt was. Als alleinerziehende Mutter kÄmpf ich hier ganz allein. Mein Sohn ist Halbwaise, und was macht der staat- Halbwaisenrente wird als einkommen angerechnet. Frage- wofür ist sein Vater arbeiten gegangen- das kind hat jedenfalls nichts davon. HWR nach BVG wird doch auch nicht angerechnet, warum die von der DRV. Welchen Unterschied macht es für ein Kind, weshab der Vater verstorben ist. Ist der Verlust weniger schlimm, wiel der Papa „NUR“ Krebs hatte oder ne andere tödliche Krankheit??? Und der Papa war nie arbeitslos- eigentlich ein Vorbild fürs Kind. Nicht genug dass uns das staatliche Kindergeld voll angerechnet wird, HWR auch noch weg. Kann doch die Rentenversicherung gleich das Geld an den Landkreis überweisen. Kindergeld und HWR für Miete und Strom da stimmt doch was nicht. Die Kindergelderhöhung können die sich dann auch sparen, unsere Kinder werden davon nichts haben, das Geld geht von einem Topf in den anderen, wir bekommen deswegen wieder 10 Euro weniger, wer gewinnt sind die Kommunen. Alles mekert und niemand tut was. Die Leute gehen wegen solchen Lapalien vor Gericht, aber an die wirklich wichtigen Dinge denkt keiner. Bundestagsdebatten- Kinder sollen unter Hartz4 nicht leiden, lÄcherlich. Wacht auf kÄmpft für eure Kinder, ich mach das auch.

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  12. Ach übrigens möchte ich auch einen dringlichen Tip weitergeben!
    In der Sache Ablehnungen, geht hin und schreibt sofort einen Widerspruch!!! Egal worum es geht! Ihr bekommt meist dann euer Geld! War bei mir auch so.
    Beispiel: man hat mir eine Beihilfe von 32 Euro für Betriebskostennachzahlung gewÄhrt für das Jahr 2007. Der Betrag lag jedoch bei 270 Euro. Habe dann entsprechend einen Widerspruch an die Amtsleitung eingelegt und siehe da, binnen 3 Wochen hat das Amt die gesamte Nachzahlung übernommen!

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  13. Hallo,
    ich hab auch ein riesen Problem. Meine Tochter soll wegen Ihrer schulischen Ausbildung nach ffm. BekÄme dann auch BAFÖG, doch nun kommts, der Antrag würde jedoch erst nach Schulanfang bearbeitet!!! Das würde bedeuten, dass Nina kein Geld hat, bis die AntrÄge durch sind, vergehen Wochen! Dabei hat sie lÄngst die Schulbescheinigung und den Lehrvertrag unterschrieben! Wovon soll sie leben, geschweige denn Ihr Zimmer, bzw Wohnung bezahlen? Das ALG II hat auch alle Versorgung nach Auszug abgelehnt! Da es sich hierbei um eine schulische Ausbld. handelt, sind sie nicht mehr zustÄndig, sagen sie. Und überhaupt, wer zahlt denn nun auch die Kaution, bzw das Einrichtungsgeld für den Erstbezug einer Wohnung/ Zimmer? kann mir jemand weiterhelfen und mir sagen, was oder an welchen Stellen/Behörden ich mich wenden kann??
    LG Barbara

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  14. Sehr geehrte Damen und Herren,

    durch Zufall bin ich gerade auf diese Seite gestoßen und bin doch von einigen Kommentaren schockiert.

    Es mag ja durchaus sein, dass in EinzelfÄllen wirklich Menschen von Regelungen benachteiligt werden. Aber die Mehrzahl der Leute sollte m.E. einfach nur dankbar sein, dass wir ein solches Sicherungssystem in Deutschland haben. ..Ich habe in einigen LÄndern gelebt, wo NICHTS dergleichen existiert…Und wenn ich das hier lese, schÄme ich mich für die dekadente Anspruchshaltung, die hier vorherrscht…

    Das soziale Sicherungssystem ist, wie der Name sagt, ein System, um Menschen zu schützen, die sich nicht selbst helfen können und um diese Menschen mit einer Art „Netz“ vor dem totalen Abstieg zu sichern…Wenn Jobs allerdings abgelehnt werden, weil man sich dafür zu schade ist, aber gleichzeitig nicht zu schade dafür, auf Kosten anderer zu leben, dann ist da gehörig etwas durcheinander geraten! SIE alle haben Verantwortung für Ihr Leben! Soziale Gerechtigkeit heißt eben auch, denen ggü. gerecht zu sein, die SIE finanzieren, nÄmlich die Steuerzahler!

    …Nach meiner Rückkehr vor zwei Jahren aus dem Ausland habe ich auch ALGII erhalten – aber ÜBERGANGSWEISE für 2 Monate. Ich habe dem Jobcenter plausibel erklÄrt, dass ich willens bin, einen Job zu suchen und meine Bewerbungen prÄsentiert – daraufhin wurde ich sehr höflich behandelt und hatte nie Probleme mit den Mitarbeitern (wie es ja auch immer so gern angeprangert wird)…

    Herr Fricke: Wir lebten vor knapp zwei Jahren zu zweit in einer 3-Zi Wohnung für 360 EUR im guten! Kreuzberg in Berlin. In der Wohnung gab es auch ein Kinderzimmer – es ist also durchaus möglich. Vielleicht sollten Sie Ihre Energie anstelle für eine Klage lieber darauf verwenden, einen Job zu finden. Damit könnten Sie Ihrem Kind auch ein wesentlich besseres Beispiel sein.

    Heidi: Ich weiß nun nicht, weshalb Ihre zwei Kinder in dem jungen Alter ALGII beziehen müssen. Darüber kann und will ich nicht urteilen wollen. Aber Ihre Kinder sind noch jung genug, dass sie lernen, was Verantwortung für das eigene Leben bedeutet. Unterstützen Sie Ihre Kinder dabei! SIE haben es als Elternteil maßgeblich (mehr als alle Einrichtungen zusammen) in der Hand und tragen auch die Verantwortung dafür.

    Ich wünsche Ihnen allen hier alles Gute. Vielleicht denken Sie aber doch mal darüber nach, ob Sie wirklich so richtig liegen mit Ihrer Anspruchshaltung…

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  15. Im Monat September 2007,habe ich einen Antrag auf ALG2 gestellt,dieser ist bis Heute nicht bearbeitet worden,mittlerweile sind alle meine finanziellen Reserven erschöpft.Nahrungsmittel
    habe ich noch für ca 10Tage danach ist Schluss.Trotz Rechtsanwalt komme ich nicht weiter gegen die ARGE.Dort wurde ich von dem zustÄndigen Mitarbeiter als Lügner und Betrüger bezeichnet,seit diesem Erlebnis setzte ich keinen Fuß mehr in die ARGE.Zu einem Arzt kann ich nicht mehr gehen da ich keine Krankenversicherung mehr habe,Medikamente die ich drigend benötige kann ich nicht mehr kaufen.Was soll ich jetzt tun?Vielleicht eine Straftat begehen und ins GefÄngnis gehen,dort glaube ich werde ich besser behandelt.Grüße alle ALG2 Bezieher.

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  16. auch mir kommt die Galle hoch,je mehr ich darüber nachdenke,was aus Deutschland geworden ist!!!!!!!!! Ich bin 60J.alt,habe schon bessere Jahre erlebt,bin mit meinemEnkelsoh,der 3J.bei mir lebte zu meiner Tochter(Mutter)120KM umgezogen,da er 2007 eingesch.wurde.Nun lebe ich von Hartz4,811,-EURO,davon zahle ich 430,-Miete/NK,40,-E Strom u.100,-E Gash.im Mon.macht 570,-EURO,was bleibt sind 241,-E.möchte man Steuern-Versicher.für Auto bezahlen,was man ab-u.zu benutzt,geht nicht!!!!diesen Mon.Jan.2008 blieben mir 75,-E zum LEBEN,das ist doch toll oder?????????????Haupsache die Politiker hauen sich die Taschen voll und erhöhen ihre DiÄten!!!!Frau v.d.Leyen hat vergessen,dass sie ihre 7K.zu einer anderen Zeit grossgez.hat,wo Deutschland noch in Ordnung war.Wir waren auch 10Kinder haben besser gelebt,als heute eine Fam.mit einem Kind,alle 10K. haben eine Ausbildung!!!DAS WAREN NOCH ZEITEN!!!!!!!!!!!!!Überall wird gespendet,im eigenen Land gibt es genug Obdachlose,viele auch unverschuldet dorhin geraten,Kinder,alte Leute u.ganze Familien,denen es“dreckig“geht,da sollte man erst mal was tun!!!!!!Nur ein Poliker soll mal 6Monate von 347,-E leben,ich bin so sauer,könnte einen Roman schreiben!!!!!!!!!LEUTE MACHT WAS,sonst bald keine DEUTSCHEN mehr da

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  17. TJA, DAS IST DEUTSCHLAND, MEINE DAMEN UND HERREN !!!!!!!!!

    Lug Und Betrug oder Zuckerbrot und Peitsche ???!!!
    Es hat sich zu damals rein gar nichts geÄndert…..nichts…in punkto Hartz IV…leben wir noch genauso wie vor 70-80 Jahren.
    HALLO IHR DEUTSCHEN, WACHT ENDLICH AUF UND TUT WAS !!!!!
    Jeden Tag sollten wir auf die Strasse gehen und unser REcht erzwingen !!!
    GENAUSO WIRD ES UNS VORGELEBT !!!
    Wir müssen es nur nach machen…das ist doch auch für den phlegmatisch DEUTSCHEN nicht so schwer oder ?
    WIR DÜRFEN UNS DIESE METHODEN NICHT LÄNGER GEFALLEN LASSEN !!!!!

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  18. wenn man beweisen kann das man keinen fehler bei der abgabe von unterlagen gemacht hat und zuviel geld bekommen hat muss man es zurück zahlen? gibt es ein gesetz was bundesweit gilt

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  19. Auch Hartz IV EmpfÄnger haben ein Recht auf Leben, doch meist werden sie als arbeitsfaul und behindert dargestellt.
    In einem hoch industriellem land wie Deutschland ist eben keine Arbeit für alle.
    Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer, ein Mittelfeld wird es bald nicht mehr geben.

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  20. Hallo,
    ich habe bei der Arge einen Antrag auf Umzug aus gesundheitlichen Gründen gestellt. Nach der ersten Ablehnung meiner miteingereichten WohnungsvorschlÄge ging ich in Widerspruch und erreichte nun endlich, dass die Notwendigkeit aktzeptiert wird. ABER meine WohnungsvorschlÄge wurden alle abgelehnt, weil sie über dem Regelsatz von Leipzig liegen. (Meine derzeitige Wohnung wird bezahlt, ist aber höher, als die ALGII Bestimmungen erlauben – liegt sozusagen im 10% Toleranzbereich). Leider konnte ich – trotz intensivem Suchens keine geeignete Wohnung finden. Nun meine Frage: Ich überlege, ob ich nun trotzdem in eine der abgelehnten Wohnungen ziehe, da die Miete nicht so extrem (weniger als 20 Euro) über dem Höchstsatz liegt. Da die Miete dieser Wohnung geringer ist, als meine derzeitig, will ich noch einmal ein Schreiben aufsetzen. Meiner Meinung nach gibt es einen Toleranzbereich, so dass doch hin und wieder Wohnungen, die nicht großartig über dem festgelegten Satz liegen, bewilligt werden können. Gibt es hierüber Urteile, die ich anbringen könnte? Danke für Antwort.

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  21. Guten Abend alle zusammen,

    ich habe da mal ne Frage,meine 2 Kinder (20 und 22) und ich (58)wollen jeder eine eigene Wohnung haben.Da sich bei den Gestzen so viel geÄndert hat,wissen wir jetzt nicht genau wieviel die Miete betragen darf,wie groß die Wohnung und die Heizkosten betragen dürfen.Wir sind alle Hartz2 EmpfÄnger.Bitte helft mir

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  22. hallo leute von heute ich wess es nit warum ihr euch über hartz 4 srtittet seied doch fröhlich drum das es in unserem lande solch eine system gib um sich drum zu freuet streitet ihr euch .kopf schüttelt und sagt ne ne ne

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  23. Am 29.06.2007 bin ich als langjÄhriges Mitglied aus der SPD ausgeschieden. Der Grund der das Faß zum überlaufen brachte war ein Artikel in der SPD Mitgliedszeitschrift „VorwÄrts“ indem der Autor es fertigbrachte sich darüber zu empören das immer mehr Arbeitgeber auf 400 €uro Jobber zurückgreifen. Das einer der Verantwortlichen Schröder/ SPD heißt war ihm offensichtlich entfallen. Da in Zeiten rot-grüner Regierungspolitik die BautÄtigkeiten immer mehr in den Keller gingen musste ich Ende 2003 mein Büro aufgeben und halte mich seitdem mit Hartz 4 und einem angemeldeten 400 €uro Job über Wasser. Ich bin 51, topfit, aber offensichtlich zu alt zum arbeiten.; sprich ich bekomme keine Stelle. Wenn ich die gesammelten SchwÄtzerfraktionen im Bundestag höre wird mir für meine Zukunft Angst und Bange. das Einzige was dort klappt ist eigenes Einkommen und die eigene Altersvorsorge. Altersvorsorge.

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  24. EIn Kundenfahrer ist einmal bei uns ausgefallen und ein Bruder ist für Taschengeld eingesprungen. Als dies der Behörde bekannt wurde, wurde sogleich ein ermittlungsverfahren eingeleitet wegen Leistungserschleichung. Es hat fast ein Jahr gedauert bis das Verfahren eingestellt wurde.

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  25. Mir wurde eine Wohnung versagt ( verheiratet Baby und Ehefrau ) wegen einem Euro.
    542.00 Euro ist in Berlin für einen 3 Personenhaushalt die Obergrenze.
    Dies reicht aber in der Regel nicht mehr aus, außer man zieht in die Platte oder in Ghettos wie Kreuzberg Wedding oder Reinickendorf.

    Eine 2, zweieinhalb oder 3 Zimmerwohnung in einer angemessenen Größe für 3 Personen die da wÄre 100qm lt Bundesozialgerichtsurteil, für 540.00 euro davon kann man nur trÄumen.

    In diesem Zusammenhang werde ich klagen auf Erhöhung der Pauschale von 540.00 Euro
    auf mindestens 600.00 Euro oder auf Übernahme der Kosten im angemessenem Ambiente und auf die entsprechende qm ZAHL.

    Also keine Angst vorm Klagen….

    Landessozialgericht

    EmpfÄnger von Hartz IV dürfen teurer wohnen
    Landessozialgericht urteilt: 385 statt 300 Euro für Miete

    EmpfÄnger von Arbeitslosengeld II dürfen laut einem Urteil des Landessozialgerichts künftig teurere Wohnungen beziehen. Die Richter kritisierten die aktuellen Mietobergrenzen in Hannover als zu niedrig. Für einen Einpersonenhaushalt seien 385 Euro inklusive Nebenkosten angemessen – statt bisher 300 Euro. Sowohl Vertreter der Wohnungswirtschaft als auch von MieterverbÄnden begrüßten das Urteil.

    Liebe Grüße an alle

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  26. Hallo Leute,
    die Sozialbehörde der Hansestadt Hamburg hat ausweislich der Veröffentlichung im Hamburger Abendblatt vom 12.5.2007 jetzt endlich auf das Bundessozialgerichturteil B 7b 18/06 R reagiert. Die 7000 zur Kostensenkung der Kosten der Unterkunft angeblich Verpflichteten können durchatmen. Die Verfahren werden aufgrund einer Anweisung der Sozialbehörde an die SozialÄmter und Argen hinsichtlich der Entscheidung des obersten Sozialgericht ausgesetzt. BRAVO für diese ( wenn gleich spÄte) Einsicht.

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  27. ich zieh am 01.06.2007um und bekomme keinen bodenbelag genemigt obwohl ich zwei kleine kinder habe, das is doch nich normal oder was. in was für einem rechtsstaat leben wir eigentlich das man so bestrafft wird wenn man kinder hat. wir ziehen ja aus triftigen gründen um und haben seit es hartz vier gibt nix genehmigt bekommen. was können wir dagegen tun wir ziehen also nun in eine nackte wohnung noch nicht einmal gardienen sind vorhanden weil wir uns das nich leisten können. das is uns alles verweigert worden. in den bisherigen wohnungen haben wir weder bodenbelag noch gardienen zum abdunkeln genemigt bekommen. wie kann ich dagegen gegenan gehen??

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  28. Hallo Frau Tiedt,

    wenn Sie von der ArGe eine Aufforderung zum Umzug bekommen haben, sind darin im allgemeinen auch die Renovierungskosten der alten UND u. U. der neuen Whg. sowie Umzugskosten inbegriffen, da man aus eigenen finanziellen Mitteln nicht in der Lage ist (HartzIV), diese Kosten zu bestreiten. Die ArGe wehrt sich immer nach „LeibeskrÄften“, Kosten zu übernehmen, obwohl sie dazu verpflichtet ist. Bedarf nach ermessen des Sachbearbeiters gibt es nicht mehr.
    Ich wurde z.B. aufgefordert, meine Whg. wegen 3.63 Euro aufzugeben. LÄcherlich!!!!
    Nur zu Ihrer Info: Seit vorgestern dürfen wir 385.–E plus Heizkosten für unsere Wohnungen bezahlen.
    Sprechen Sie am besten mit ihrem Sachbearbeiter, wenn der nicht, will dann klagen Sie.

    Schönen Tag noch

    Gruß

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  29. seit geraumer Zeit beobachte ich die „demokratische“ sprich: bürokratische Entwicklung in diesem Land!
    Wenn ich könnte, würde ich mich angeekelt zurückziehen angesichts der Verfassungswidrigkeiten unserer Gesetzgebung, den Glauben an soziale Gerechtigkeit habe ich schon lange begraben!
    Wie kann man Ideen einer Frau von der Leyen oder einer Frau Schmidt oder eines Herrn Müntefering als Maßstab einer sozialgerechten Gesellschaft in Betracht ziehen ohne den Blick für soziale Konsequenzen (Zunahme der Kinderarmut, Privatinsolvenzen, Kinder- und JugenkriminalitÄt, Depressive Erkrankungen u.v.m) für viele Betroffene aus den Augen zu verlieren?
    Solche Politiker bekommen für mich erst Glaubwürdigkeit, wenn sie Situationen auch selbst gelebt haben oder auch das Insiderwissen haben!

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  30. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor kurzem eine Aufforderung von JobCenter bekommen, in dem ich in einer Frist von sechs Monate meine Mietkosten senken musste. Ich habe eine günstigere Wohnung gefunden und bereits schon umgezogen. Jetzt entstehen, aber enorme Kosten durch der Renouvierung der alten Wohnung. JobCenter übernimmt aber deie Kosten noch nicht mal teilweise. Steht mir eine Finanzielle Hilfe zu? mfg
    Frau Tiedt

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  31. alles schön und gut. es wird wirklich zeit den besessenen bürokratismus die hÄnd zu binden,so daß diese auch wirklich die gegebenen staatlichen gesetze einhalten sollten. unabdingbar von der kommunalen willkür. die irren sollten wirklich in den genuß des hartzprojektes kommen . sie würden anders leben müssen ,mit einschrÄnkungen in erheblichen ausmaß , keine privilegien und sonderrechte mehr. das würden diese apostel
    nicht überstehen. aber menschen deklassieren , abzocken und zu entwürdigen sind dessen
    arbeitsgebiet .
    mfg w. rauh

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  32. Hi,
    ich weiß nicht weiter! Mein Freund bekommt Hartz 4 und er wohnt noch mit seinem Bruder zusammen. Desswegen bekommt er nun geringe Zuschüsse für die Wohnung. Nun verstehen sich die beiden nicht mehr und er muss ausziehen. Jetzt wissen wir beide nicht ob und wieviel das Amt von der neuen Miete bezahlt. Er hat eine schöne kleine Wohnung in Aussicht, sie ist 44m² groß, hat 2 Zimmer, eine Einbauküche und kostet 270€ warm! Zudem ist ein WBS erforderlich! Ich wüsste jetzt gerne einfach ob ihm diese Wohnung zusteht und ob er Zuschüsse für Möbel bekommt da er selbst kaum eigene Möbel hat. Wir sind verzweifelt aufgrund einer vielzahl vorraus gegangener Absagen und da wir über ein halbes Jahr dafür kÄmpfen mussten überhaupt leistungen beziehen zu können! Über eine oder mehrere Antworten wÄhre ich sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen

    Denise

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  33. Es ist Tatsache das in fast allen StÄdten staatliche ArbeitsplÄtze abgebaut werden um anschliessend, Arbeitslose für 1-, Euro die gleiche Arbeit verrichten dürfen,( wenn sie glück haben ist es Ihr alter Arbeitsplatz). Ich frage mich was das soll unsere Regierung möchte ArbeitsplÄtze schaffen, geht aber nit einem vernichtetem Beispiel voran, darüber hinaus, kann es den sein, das Arbeitslose, in alten Kaserenen Arbeiten, Lampen herstellen, ( tausende) normaler weise sind das ArbeitsplÄtze einer Lampen-Fabrik, das gleich in der Holzbearbeitung, oder Metallverarbeit, langsam gewinne ich den Eindruck das wir der Sklaverei sehr nahe gekommen sind, was hat das mit ABS zu tun.
    Sollte das alles legal sein, wÄre es nicht im Intresse unserer Regierung, ArbeitsplÄtze zu schaffen, sondern abzubauen, „ups“ Gott sei dank sind die Gedanken frei.

    Wie kann es sein das eine junge Frau nicht bei Ihren sterbenden Mann sein kann, nur weil der Garten um die hÄlfte zu gross ist, wer möchte schon einen halben Garten kaufen in einem Hinterhof, sie bekommen nichts da sie für ihre AltersRuhe sich ein altes Haus mit Garten gekauft haben, das Haus noch nicht bezahlt ist, sich kein KÄufer finden lÄsst.
    Es stimmt mich nachdenklich, ob es sich Überhaupt noch lohnt zu bauen oder Eigentum zu erwerben, keiner hat eine Garantie auf seine Gesundheit, sollte man unheilbar Krank werden ist es besser viel oder gar kein Vermögen zu haben, ausser man kann Erde Essen.

    Ein nettes Wort, „Erwerbslose“ oder „Arbeitslose“ wieviel Rentner ect. beinhalten diese beide Wörter, es sollte das wort Arbeitssuchende benützt werden.

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  34. die angeblich gesunkenen arbeitslosenzahlen, sind nicht ein erfolg von vermittlungen in arbeit, sondern durch massenweise alg II empfÄnger, alle arbeitslosen und 1 €-jobber und auch alle arbeitslosen die in einer maßnahme vermittelt (gezwungen) wurden, dadurch sieht die statistik soviel besser aus. nur in ca. 3-6 monaten sind diese menschen aus den maßnahmen wieder zurück, aber dann gehen ja die nÄchsten in eine maßnahme. ich denke wir haben zu unserer schöngeschriebenen statistik ca. 4.000.000 arbeitslose noch alle oben genannten erwerbslosen menschen mit hinzu zurechnen, dann sind wir wieder schnell auf fast 6.000.000 erwerbslose.
    diese politiker die uns dies aufgedrückt haben, sollten dies ersteinmal selbst für ein jahr vorleben, nur mit diesem geld zu leben. ich wünsche mir verhÄltnisse wie in frankreich oder griechenland, da lassen sich die bürger soetwas nicht gefallen wie wir und schimpfen nicht nur wie wir, die gehen wochenlang auf die strasse und ………..
    man sollte die regierung zwingen zurück zutreten und dann wird eine neue regierung vorsichtiger sein mit ihren bürgern. ich hoffe sehr es tut sich mal was diesbezgl.

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  35. ist es nicht traurig genug das wir nach reformen eines verurteilten verbrecher leben müssen da hÄtten wir der diktatur nicht den rücken drehen müssen das ist das gleiche wann wachen die deutschen auf wir sind das volk …hat doch schonmal funktioniert

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  36. mir wurde meine miete um 220 euro vermindert,da ich 60 qm habe,nur jetzt erst fiel dem amt das ein,zuvor gabs nie probleme, dh. ich darf nicht mehr als 330 euro miete bezahlen,alles was drüber ist,wird nicht bezahlt und abgezogen..

    somit zahl ich miete und bekomm statt tasÄchl 345 euro nur noch 220 euro… nochwas wir haben keine 4 mill arbeitslose,alle die hartz iv bezehen sind NICHT ind er statistik aufgeführt,das ist die bittere wahrheit!!

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  37. Hallo,

    wir (meine Frau und ich) müssen zur Zeit umziehen, da das Amt die von unserem Vermieter
    bekommene Mieterhöhung auf 480 Euro (warm) für 40 qm nicht zahlt!
    Für die Renovierung der neuen Wohnung (Tapeten und Teppich) bekommen wir vom Amt
    175 Euro! Davon bekommen wir ja noch nicht mal nen Teppich für unsere neue Wohnnung
    (58qm)! Desweiteren gibt das Amt uns kein Geld für den Umzug selber, sprich für nen Umzugswagen und wir bekommen auch kein Geld für eine Küche! Weil in der alten Wohnung ist eine Einbauküche drin, die dem Vermieter gehört und somit zur Wohnung gehört!

    Nun die alles endscheidene Frage: „Wie soll man für 175 Euro eine Wohnung Tappezieren, in der Wohnung Teppich verlegen, nen Umzugswagen mieten und sich ne Küche besorgen?“

    Wer Tips hat, bitte melden

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    • HI! Erstmal Widerspruch einlegen, Gründe aufzählen,mit dem Sozialgericht drohenund wenn es sein muss einen Anwalt hinzu ziehen, in jeder grösseren Stadt gibt es Anwälte für Sozialrecht. MFG Katrin

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  38. Hallo, Sie schreiben hier, dass: „4. Wohngeldtabellen dürfen für Ermittlung der örtsüblichen Miete nicht herangezogen werden.“ Aber auf einer anderen Seite musste ich nun lesen, dass: „Die Unterkunftskosten werden grds. nur dann übernommen, wenn sie angemessen sind.

    Ob die Mietkosten angemessen sind, richtet sich in erster Linie nach der zu § 8 Wohngeldgesetz erlassenen Tabelle (Wohngeldtabelle). Weitere Anknüpfungspunkte können der örtliche Mietspiegel oder aber Vergleichsmieten des sozialen Wohnungsbaus sein.

    Was stimmt nun? Ich bin nun schon 3 Jahre schmerzkrank, bekomme ALGII und habe mittlerweile Probleme zu meiner Wohnung in den dritten Stock zu kommen. Nun suchen Bekannte von mir, die eine Parterre Wohnung haben, ein anderes Apartement und würden mich als Nachmieter vorschlagen. Ich wüßte gerne, wie ich das meinem Sachbearbeiter klarmache und ob mir wirklich nur die angegebenen €318,00 Kaltmiete (incl. Betr.kosten) zustehen. Die neue Wohnung ist ca. genauso gross wie die Alte; es könnte sich aber um ein paar Euro mehr bei den Betriebskosten handeln.
    WÄre schön, wenn Sie mich verstÄndlich aufklÄren könnten.

    Gruss, D.Munzert

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  39. Hallo wer das auch immer liest,
    ich finde es einfach eine UnverschÄmtheit, daß es Leute soetwas wie dieser DR.Harz giebt.die so einfach bestimmen können wie Andere zu leben haben. Nur wer selber betreibt,hat es nötig. Diese Gesetze führen dazu, daß ein Anflug von
    Harz IV UmzugsschwÄrme nicht zu vermeiden geht.
    Man müste massenweise gegen diese Umzugsbestimmungen demonstrieren.
    Solche Gesetze machen Krank.

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  40. Sehr geehrte Damen und Herren

    meine frage ist folgendes, meine mutter lebt seit mehreren Jahren von der Sozialhilfe (Harz4) im Februar bekamm sie ein Schreiben das Ihre Wohnung zu gross ist und sie darum fümmer muss eine neue zu finden oder einen Untermieter zu finden…. 4´monate spÄter haben wir einen untermieter gehabt leider auch nur vorübergehend. Das Job Center hat aber seit Februar nur 360 Euro an unsern Vermieter gezahlt. Nun habe ich hohe Mietschulden.

    Dann das AMT denn einfach ein Brief schrteiben und dann ohne mir Zeit zu geben die Miete nicht meher voll Zahlen. Habe ich das Recht zu sagen Sie müssen diesen rückstand jetzt bezahlen. Man kriegt ja nicht mal ne Wohnung mit Mietschulden.

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  41. der xxxx hat schon recht! Wir wÄhlen diese Parteien und die machen sich nur die eigene Taschen voll! tja selbst schuld.

    Ich hab kein Problem damit, bin ein notorischer NichtwÄhler, deshalb kann ich mir auch keine Vorwürfe machen.

    Geht mal schön weiter zur Wahlurne, danach bekommt Ihr eure eigen Urne die am Grab!
    Gruß Stefan

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  42. Ich hÄtte gerne Auskunft ob nun das KIndergeld ,auf mein HartzIV,als Einkommen
    angerechnet werden darf.
    Soweit mir bekannt ist, wurde zum 01.Oktober 2005 eine Neuregelung verabschiedet.
    Wonach Kindergeld nicht als Einkommen gerechnet werden darf.

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  43. ich bin durch die Auflösung meiner WG wohnungssuchend. Habe in meinem Wohngebiet eine 2-Zi-Whng.mit WBS gefunden. Es gibt keine weiteren Bewerber, so dass ich den Zuschlag bekommen werde, wenn das Wohnungsamt zustimmt! Die Leistungsabteilung lehnte heute (Termin erst nach 1 Woche!!!) die Zahlung für die Wohnung ab, weil diese angeblich zu teuer sei! Die Warmmiete betrÄgt 460,00 Euro:Miete kalt 328,47 + BK/NK 137,87 bei 58,64 m². Ich hatte schon lÄnger recherchiert; keine günstigere Wohnung gefunden, zumal hier ja auch eine EBK vorhanden ist, die bei anderen Wohnungen nicht unbedingt Standard sind!
    Bitte geben Sie Auskunft, wie der Satz Miete plus Heizkosten sein darf!?
    Viuelen Dank, ML Schulz

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  44. hallo herrschaften..
    warum wird nicht eine regelleistung für alle über 21 j. in ost und west gezahlt?
    wenn man beide leistungen /311€+345€ zus. 656€
    geteilt durch 2 gleich328€ dazu rechnet mann-frau gleich 320€
    bleibt eine ersparniss von 8€ je person im monat

    dies wÄre eine sinvolle angleichung in ost+west
    und die angestellten der BA würden nicht so viele probleme haben.-
    danke r.ryll

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  45. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte doch bitte erfahren, wenn ich Hartz4 EmpfÄnger werden sollte, was aus den Unterhaltszahlungen, die ich an meine geschiedene Frau mtl. leiste, dann daraus wird.
    Werden die Unterhaltszahlungen neu berechnet ?

    MfG. B. Nyarko

     

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    M.fr.Gr.

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  46. was nützen die ganzen urteile vom bsg wenn sich die kreise und komunen nicht an die vorgaben des bundes halten und sich eigene vorgaben einfallen lassen. bei mir zum bsp.: habe ende september antrag auf kostenübernahme für adr-schein und den eu-führerschein sowie die damit verbundene fahrerkarte beantragt. muss dazu sagen das ich kraftfahrer bin und wieder machen möchte. aussage von meiner fallmanagerin: geht nur wenn ich einen arbeitsvertrag vorlege. schon scheisse. denn kein adr-schein und keine fahrerkarte, auch kein job. habe das gefühl das die fallmanager nur erfunden wurden um unsnoch tiefer zu „fall“ zu bringen. werde in zukunft alles vom bsg genehmigen lassen denn sonst bin ich in 10 jahren noch auf der straße. kann dann gleich in rente gehen.

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