Elterngeld und Elternzeit gehören zusammen. Doch wie unterscheiden sich beide Ansprüche konkret? Was ist was?
Und: Bürgergeld Bezieher profitieren nicht von der Elternzeit und in aller Regel auch nicht vom Elterngeld, da dieses auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Das Elterngeld resultiert aus einem Anspruch gegenüber dem Staat, den ein Elternteil hat, wenn er sich um sein Kind kümmert und deshalb nicht voll arbeiten kann.
Die Elternzeit resultiert hingegen aus einem Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser muss seinen Arbeitnehmern ermöglichen, nach bis zu drei Jahren Elternzeit pro Kind ins Unternehmen zurückzukehren.
Elterngeld
Das Elterngeld liegt in der Regel bei rund zwei Dritteln des bisherigen Nettoeinkommens. Ein Anspruch steht nicht nur Arbeitnehmern zu. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die ein Neugeborenes haben, sich zu Hause darum kümmern und die sonstigen Anforderungen erfüllen, also auch Hausfrauen und Studenten.
Höhe
Die genaue Höhe des Elterngeldes richtet sich danach, wie viel der Empfänger zuvor im Durchschnitt verdiente. Bei Vätern werden dafür die zwölf Monate vor der Geburt herangezogen, bei Müttern sind es die zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Beträgt der Verdienst unter 1200 Euro netto, so beträgt das Elterngeld etwas mehr als 67 Prozent vom Netto. Wurde mehr als 1200 Euro netto verdient, so beträgt das Elterngeld etwa 65 Prozent vom Netto. Wer bisher kein Einkommen erzielte, bekommt einen Sockelbetrag von 300 Euro. Maximal werden 1800 Euro im Monat gezahlt.
Dauer
Elterngeld wird für 14 Monate gewährt. Das gilt jedoch nur, wenn sich beide Partner mindestens zwei Monate an der Elternzeit beteiligen, sonst wird das Elterngeld insgesamt nur für ein Jahr gezahlt.
Zwar steigt die Zahl der Väter, die Elterngeld beantragen, stetig, dennoch waren es nur ca. 29 Prozent der Väter, die die Förderung beantragten. Bei den Müttern lag der prozentuale Anteil bei 96 Prozent.
Plus
Bei der Elternzeit gibt es ab dem 1. Juli ein Plus, die Elternzeit-Plus. Dadurch soll Müttern die frühzeitige Rückkehr in den Beruf ermöglicht werden. Statt wie bisher für 14 Monate gibt es nun etwa die Möglichkeit, für 28 Monate Elterngeld zu beziehen, dann halbieren sich allerdings die Monatsbeträge.
Elternzeit
Für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren werden, gelten neue Regeln: die Elternzeit wird flexibler. Sie kann künftig auf drei Abschnitte verteilt werden. Bisher waren nur zwei Abschnitte möglich. Bis zu zwei Jahre Elternzeit können dann zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Bisher war das nur für ein Jahr möglich.
Elterngeld ist ja schön und gut, aber nicht in Ordnung ist es, dass es auf die Hartz 4 Leistung angerechnet wird. Das ist eine Benachteilung der Arbeitslosen.
Ich finde es gut, dass es die Elternzeit gibt. Ich bin selbst Vater eines Kindes und habe die Zeit intensiv genutzt. Sie kommt nicht zurück. Gut, dass der Staat es ermöglicht, die ersten Woche im Leben des Kindes auch tagsüber mit ihm zusammen verbringen zu können.